Das bayerische Innenministerium hat das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" nicht zugelassen. Grund sei, dass der Bund für Personalbedarf in Krankenhäusern zuständig sei und "bereits abschließende Regelungen hierzu getroffen" habe, teilte das Ministerium vergangenen Donnerstag mit.
Anfang März wurden mehr als 100.000 Unterschriften für das Volksbegehren an das bayerische Innenministerium übergeben. Notwendig gewesen wären 25.000 Unterschriften.
Verfassungsgerichtshof prüft Entscheidung
Das Innenministerium hat das Volksbegehren nun dem bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Dieser hat 3 Monate Zeit für eine Entscheidung.
Die Initiatoren des Volksbegehrens zeigten sich optimistisch, dass der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulassen wird. "Wir werden uns von dieser rein politischen Entscheidung des CSU-Ministeriums nicht stoppen lassen", sagte Linken-Politiker Harald Weinberg in einer ersten Reaktion.
Auch in Hamburg hatte die Stadtregierung ein eingereichtes Volksbegehren gegen den Pflegenotstand wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Hier soll Anfang Mai eine Entscheidung verkündet werden.