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Ambulante Pflege

Pflegekammer Niedersachsen kritisiert "Preisdumping"

Behandlungspflege darf nicht auf Pflegehilfspersonal übertragen werden. Darauf hat die Pflegekammer Niedersachsen in der vergangenen Woche hingewiesen. In einem Positionspapier lehnte Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke dieses Vorgehen strikt ab und warnte davor, "zugunsten der billigsten Lösung die Qualität ambulanter pflegerischer Versorgungsleistungen aufs Spiel zu setzen". "Das Preisdumping in der ambulanten pflegerischen Versorgung nimmt derzeit irrwitzige Züge an", sagte Mehmecke.

Hintergrund: Regelung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern

2018 hatten sich die Kostenträger und Leistungserbringer in Niedersachsen dafür ausgesprochen, dass Hilfskräfte ohne geregelte Qualifikation u. a. die Medikamentengabe, Inhalationen oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen eigenständig erbringen können.

"Diese Regelung gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten", so Mehmecke. Außerdem erfüllten diese Regelungen nicht die Anforderungen an eine professionelle Pflege. Es bestehe die Gefahr, dass betroffene Personen unter Umständen gar keinen Kontakt mehr zu qualifizierten Pflegefachpersonen bekämen. "Fachliche Beratung und Überwachung der Wirkungen sind eine Domäne von Pflegefachpersonen und dienen der unmittelbaren Patientensicherheit", stellte Mehmecke klar.

Die Pflegekammer Niedersachsen fordert daher statt einer Delegation von Maßnahmen der Behandlungspflege an Hilfskräfte eine angemessene Vergütung pflegefachlicher Leistungen.

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