Am 9. November ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) im Deutschen Bundestag beschlossen worden.
Das sind die wichtigsten Änderungen für die Pflege
- Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird ab 2019 vollständig refinanziert.
- Ebenso werden Tarifsteigerungen für Pflegende im Krankenhaus vollständig refinanzieren.
- Die Vergütungen von Auszubildenden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegende zu verbessern.
- Die Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
- Die Pflegeversicherung fördert Digitalisierungsprojekte, die die Pflege entlasten, in ambulanten und stationären Einrichtungen mit jeweils einmalig 12.000 Euro.
- Die Pflegepersonaluntergrenzen werden laut Bundesgesundheitsministerium "weiterentwickelt". Dazu enthält das Gesetz entsprechende Aufträge an die Selbstverwaltungspartner.
- 2020 wird der sogenannte Gesamthausansatz eingeführt. Damit wird das Verhältnis von Pflegefachpersonen zu dem zu leistenden Pflegeaufwand ("Pflegequotient") ermittelt. Dies soll Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus geben.
- Rund 200 Millionen Euro aus dem Pflegezuschlag werden ab 2020 in die Landesbasisfallwerte überführt. Diese Mittel sollen Krankenhäuser auch zur Finanzierung anderer Personalkosten als den Pflegepersonalkosten einsetzen.
- Ab 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Dies soll sicherstellen, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden.