Anschlussreha

Vorwurf: Kassen hebeln Reha-Wahlrecht aus

Krankenhäuser sollten den Vorgaben des bundeseinheitlichen Vordrucksatzs „AR-Antrag“ zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation des GKV-Spitzenverbandes nicht folgen. Das rät Ellio Schneider, Geschäftsführer der Waldburg-Zeil Kliniken, in der neuen Ausgabe von f&w. Denn: Der Vordruck heble das gesetzlich vorgesehene Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten „quasi durch die Hintertür“ aus. „Alle Möglichkeiten des Patienten, sich selbst für eine Reha-Einrichtung zu entscheiden, verschweigt das neue, vereinheitlichte Formular geflissentlich“, so Schneider in der f&w-Kolumne „Leitlinien“. Sein Vorwurf: Die Krankenkassen versuchten so, Belegung zu steuern. 

Weiter zur aktuellen Kolumne "Leitlinien" aus f&w

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