Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen, die Gelder für den Pflegezuschlag an Kliniken ersatzlos zu streichen. In einem Beschluss forderte die Länderkammer die Bundesregierung am Freitag auf, das bisher im Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgesehene Vorhaben abzuwenden. Die Kliniken sollten als Ausgleich für den Zuschlag Geld über den sogenannten Landesbasisfallwert erhalten. Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis für die einzelnen Fallpauschalen-Leistungen.
Falls das Gesetz wie geplant umgesetzt werde, könnten Finanzierungslücken für Krankenhäuser entstehen, argumentiert die Länderkammer. Es sei deshalb sinnvoll, den Pflegezuschlag in den Landesbasisfallwert einzubeziehen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte sich kürzlich für Korrekturbedarf beim Pflegezuschlag ausgesprochen.
Der Pflegezuschlag ersetzt seit 2017 den Versorgungszuschlag. Der Versorgungszuschlag wiederum war 2013 eingeführt worden, um geringere Zahlungen über den Landesbasisfallwert auszugleichen. Insgesamt stehen den Kliniken bislang durch den Zuschlag 500 Millionen Euro zur Verfügung.