In der Palliativversorgung fehlt es nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) an einheitlichen, qualitätssichernden Standards. Deshalb hat sich die DGP am Dienstag für klare Anforderungen an die Qualität der Palliative-Care-Weiterbildungen und deren Überprüfung ausgesprochen. Es sei zu befürchten, dass die Versorgung der schwerkranken und sterbenden Menschen in der Palliativversorgung leide, wenn dies nicht geschehe, heißt es in einer Mitteilung der DGP von Dienstag.
Zudem fordere die seit 2017 bestehende Nationale Strategie zur Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland vergleichbare Qualifizierungsangebote und Qualitätskriterien.
Die DGP zertifiziert seit 2014 Weiterbildungen in Palliative Care und hat seit 1996 fortlaufend für alle beteiligten Berufsgruppen entsprechende Curricula erstellt. Die DGP betonte, dass die nach ihren Kriterien zertifizierten Kurse nicht als Fernlehrgang erfolgten, denn die Auseinandersetzung mit zutiefst ethischen Themen könne nur in der persönlichen Diskussion untereinander gelingen. Nur wenige Teile der Ausbildung seien für ein Fernstudium geeignet.
Gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband hat die DGP Ende Juli ein Positionspapier zu Qualitätsanforderungen in der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Anlass für die Forderungen der DGP ist der Freispruch einer ambulanten Pflegedienstleiterin. Sie hatte eine Palliative-Care-Ausbildung über 160 Stunden absolviert, die zu 80 Prozent als Fernkurs durchgeführt worden war. Vor Gericht wurde verhandelt, ob die danach abgerechneten Palliativpflegeleistungen als Betrug zu bewerten seien.
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