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Praxisanleitung im Funktionsdienst: DBfK fordert verbindliche Regeln

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert für die Praxisanleitung im pflegerischen Funktionsdienst rechtlich verbindliche Regelungen. Hochrisikobereiche wie Notaufnahme oder Intensivstation hingen maßgeblich von der Kompetenz, Verlässlichkeit und dem Verantwortungsbewusstsein der in diesen Einsatzfeldern tätigen Fachkräfte ab. Fehler wirkten sich hier nach Ansicht des Berufsverbands besonders gravierend aus. Die schnelle Taktung der Abläufe und gleichzeitig ungenügende Pflegepersonalbemessung führten jedoch im Funktionsdienst seit langem dazu, dass Zeit für begleitende Einarbeitung und praktische Anleitung entfalle, teilte der Verband am Montag mit.

Deshalb habe der DBfK jetzt ein Positionspapier veröffentlicht, in dem er "spürbare Verbesserungen" fordert. So müssten Politiker, Unternehmensleitungen, Vorgesetzte in den Funktionsdiensten und Tarifpartner künftig für rechtlich verbindliche Regelungen sorgen. Dazu zählten etwa die praktische Anleitung durch fachweitergebildete Praxisanleiter, eine festgelegte Praxisanleitenden-Quote, die Freistellung für die Zeiten der Anleitung sowie deren Vor- und Nachbereitung und die Beurteilung aller Anzuleitenden im Funktionsdienst.

Außerdem sollten Praxisanleiter besser vergütet und die Anleitungskosten in der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden.

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