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Berufsanerkennung: EU verklagt Deutschland

Die EU-Kommission verklagt Deutschland, weil versäumt wurde, die Berufeanerkennungsrichtlinie unter anderem für die Krankenpflege in nationales Recht umzusetzen. Dies hätte bereits bis 18. Januar 2016 geschehen müssen. Deutschland droht nun eine Geldstrafe von rund 62.200 Euro pro Tag. Diese Summe fiele an vom Tag der Urteilsverkündung bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie und dem Inkrafttreten in nationales Recht. Das geht aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission hervor.

Die Kommission habe beschlossen, Deutschland zu verklagen, obwohl das Land „beträchtliche Fortschritte“ bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen erzielt habe, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die EU-Kommission hatte im Oktober 2013 nach 35 Jahren die entsprechende Richtlinie reformiert und EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung angepasst. Die EU-Kommission wollte die Ausbildungsvoraussetzung auf zwölf Jahre Schulbildung oder Äquivalente anheben – seinerzeit der Standard in 24 von 28 EU-Mitgliedsstaaten.

Die deutsche Bundesregierung habe dieses Vorhaben „mit allen Mitteln blockiert und erreicht, dass die Zulassung zur Ausbildung entweder eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung (…) oder eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung voraussetzt“, kritisierte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe am Dienstag in Berlin.

Mit der Richtlinie soll die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen in EU-Ländern gefördert werden. Außerdem sollen Qualifikationen von Fachkräften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder dort Dienstleistungen erbringen möchten, leichter anerkannt werden. 

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