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Bereiche für Personaluntergrenzen in der Pflege stehen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben sich diese Woche dem Vernehmen nach auf sechs Bereiche im Krankenhaus geeinigt, für die künftig Personaluntergrenzen in der Pflege gelten sollen.

Nach Informationen von BibliomedPflege sind das:

  • Geriatrie
  • Neurologie
  • Herzchirurgie
  • Intensivstationen
  • Kardiologie
  • Unfallchirurgie. 


DKG und GKVS-SV müssen sich bis zum 30. Juni 2018 auf detaillierte Personalvorgaben in der Pflege einigen, sonst droht eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums. Geriatrie, Neurologie, Herzchirurgie und Unfallchirurgie finden sich bereits im Gutachten des Hamburger Gesundheitsökonomen Jonas Schreyögg vom Mai 2016. Schreyögg hatte damals bereits konkrete Vorschläge für die Personalstärke in der Pflege auf den entsprechenden Stationen unterbreitet.

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