Die Reform der Pflegeversicherung ist nach Einschätzung des Bundesversicherungsamts (BVA) „weitestgehend problemlos“ umgesetzt worden. Bei der Überleitung von den bislang drei Pflegestufen auf die fünf Pflegegrade sei es "zu keinen gravierenden Problemen gekommen", teilte das BVA am Montag mit.
Auch die Einführung des einheitlichen Eigenanteils je Einrichtung habe nur zu geringen Fehlern geführt. Eine etwas höhere Fehlerzahl habe es dagegen bei neuen Regeln für die Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen gegeben.
Zum 1. Januar 2017 war die Umstellung auf fünf Pflegegrade wirksam geworden. Insbesondere Menschen mit Demenz und anderen geistigen Einschränkungen erhalten seitdem bessere Leistungen.
Das BVA hat die praktische Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelungen schwerpunktmäßig bei zwölf Pflegekassen geprüft.