Die neue Pflegeausbildung führt zu einer enormen Aufwertung der Praxisanleitung. Zeitgleich traf eine Fülle an Vorgaben zur Umsetzung der mindestens zehn Prozent angeleiteten Ausbildungszeit pro Einsatz ein. Eine Lehr-Lern-Schablone kann hier hilfreich sein, vor allem wenn die Zeit knapp ist.
Laut § 6 (3) PflBG soll die angeleitete Ausbildungszeit geplant, strukturiert, kontrolliert und dokumentiert stattfinden [1]. Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes mussten sich Praxisanleiterinnen und…