• 30.04.2020
  • Bildung
Vorbehaltene Tätigkeiten gemäß § 4 PflBG

Fachliche Lücken in den Ausbildungswegen

Univ.-Prof. Dr. phil. Frank Weidner Direktor Vorsitzender des Vorstandes Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. Hülchrather Str. 15 50670 Köln

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 2/2020

Seite 64

Das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG) räumt professionell Pflegenden erstmals vorbehaltene Tätigkeiten ein. Da diese Vorschrift zu Unsicherheiten in der Auslegung führt, haben Pflege- und Rechtswissenschaftler eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Im Interview äußert sich Prof. Dr. Frank Weidner, einer der Autoren der Stellungnahme, zu den Problemen der aktuellen Regelungen in § 4 PflBG.

Herr Professor Weidner, die Verfasser der Stellungnahme zum…

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