• 29.10.2019
  • Management
Serie Rechtsfragen

Sind Pausen einzuhalten und zu erfassen?

Pausenzeit kann oft nicht eingehalten werden, wird aber trotzdem von der Arbeitszeit abgezogen. Wie ist die Rechtslage?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 11/2019

Seite 51

Frage: In Ihrem in der August-Ausgabe dieser Zeitschrift erschienenen Artikel zum neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schreiben Sie über eine nachvollziehbare Erfassung der Arbeits- und Ruhezeit, nicht aber über die Ruhepausen, die in unserem betrieblichen digitalen Erfassungssystem für die Arbeitszeit nur fiktiv hinterlegt sind. Für die Pause wird nicht ein- bzw. ausgestempelt. Aufgrund des Personalmangels kann die Pausenzeit oft nicht eingehalten werden. In der Abrechnung werden…

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