• 25.07.2019
  • Management
Neues EuGH-Urteil

Arbeitszeit in der Pflege muss erfasst werden

Ein aktuelles EU-Urteil verpflichtet Arbeitgeber künftig dazu, ein System einzurichten, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit messen lässt.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 8/2019

Seite 56

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur Feststellung geleisteter Überstunden und Einhaltung von Ruhezeiten unerlässlich ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber deshalb verpflichten, ein System einzurichten, mit dem sich die tägliche Arbeitszeit messen lässt. In vielen Einrichtungen wird jetzt diskutiert, was das für die Dienstplangestaltung und das Arbeitszeitrecht in der…

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