Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Was wird sich nun konkret ändern?
Für Teilzeitbeschäftigte endete das Jahr 2024 mit einer guten Nachricht: Überstundenzuschläge müssen ab der ersten Überstunde gezahlt werden. So hat es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. An diesem Urteil werden sich Arbeitgeber in Deutschland künftig orientieren müssen.
Bislang ist…