Krankenhäuser sind angehalten, frühzeitig pflegende Angehörige zu identifizieren, die der Unterstützung in der häuslichen Anschlussversorgung pflegebedürftiger Patienten bedürfen. Obgleich „Familiale Pflege“ – seit 1. Januar 2019 Teil der Regelversorgung – eine Leistung der Pflegeversicherung ist, gilt es, diesen organisationsfremden Aufgabenkomplex in den Stationsalltag einzubinden. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement, die Krankenhauspläne der Länder und der 2019 in Kraft tretende…
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