Frage: Ich versorge als Pflegefachperson oft Patientinnen und Patienten, die kein Deutsch sprechen und deren Sprache ich nicht verstehe. Meistens frage ich Angehörige, ob sie übersetzen können. Doch darf ich das überhaupt?
Sprachbarrieren gehören zum Pflegealltag. Sie werfen die Frage auf, ob Angehörige als Dolmetscher oder Dolmetscherin eingesetzt werden dürfen oder ein professioneller Übersetzer erforderlich ist.
Eine gesetzliche Regelung besteht für ärztliche Aufklärungsgespräche (§ 630e BGB). Danach muss die Aufklärung verständlich erfolgen. Ist eine Patientin oder ein Patient der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, muss die Verständigung sichergestellt werden. Die Rechtsprechung bestätigt, dass Angehörige grundsätzlich als Sprachmittler eingesetzt werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass ihre Sprachkenntnisse ausreichen und die Ärztin oder der Arzt sich davon überzeugt, dass Inhalte korrekt und vollständig übersetzt werden. Bestehen Zweifel an der Übersetzungsqualität oder am Verständnis des Patienten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Hinzuziehung eines geeigneten Dolmetschers. Die Kosten dafür muss der Patient übernehmen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, einen professionellen Dolmetscher zu stellen, besteht nicht.
Diese Grundsätze gelten auch für Pflegefachpersonen. Sie müssen die Verständigung im Pflegeprozess sicherstellen und erkennen, wenn ein Patient Inhalte nicht versteht. Sie dürfen sich nicht unkritisch auf Angehörige verlassen, die zwar unterstützen können, aber nur eingesetzt werden sollten, wenn ihre Sprachkompetenz ausreichend erscheint. Besonders bei sicherheitsrelevanten Themen wie Medikation, Mobilisation, postoperativen Verhaltensregeln oder Entlassung ist ein klares Verständnis entscheidend.
Im Pflegealltag sollten Fachpersonen aktiv nachfragen und sich nicht auf bloße Zustimmung verlassen. Es kann sinnvoll sein, zu prüfen, ob sprachkundige Mitarbeitende im Team unterstützen können. Auch Übersetzungsprogramme – zum Beispiel auf dem Handy des Patienten – können helfen, ersetzen jedoch keine sichere Verständigung bei komplexen Inhalten. Von besonderer Bedeutung ist die Dokumentation. Sprachbarrieren, eingesetzte Hilfsmittel und die Einschätzung des Verständnisses müssen festgehalten werden. Bei Unklarheiten ist stets der Arzt zu informieren und eine eindeutige Verständigung – im Zweifel durch einen Dolmetscher auf Kosten des Patienten – sicherzustellen.
Hör- oder sprachbehinderte Patienten haben übrigens einen Anspruch auf geeignete Kommunikationshilfen, insbesondere Gebärdensprache. Die Kosten hierfür werden in der Regel vom zuständigen Sozialleistungsträger übernommen.