• 28.08.2018
  • Management
Pflegerecht

Was Pflegende über das Urheberrecht wissen sollten

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 9/2018

Seite 82

Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch in der Pflege ein Rechtsproblem. Schon die Erstellung eines Pflegestandards oder einer Handlungsanweisung ist ein geistiges Werk. Erst recht gilt dies für das Verfassen eines Pflegeberichts oder eines Fachartikels.

Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 9. September 1965 in der Fassung vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 2541) mit Wirkung vom 1. März 2018 geregelt. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eng mit dem Medienrecht verbunden…

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