Der Schutz des geistigen Eigentums ist auch in der Pflege ein Rechtsproblem. Schon die Erstellung eines Pflegestandards oder einer Handlungsanweisung ist ein geistiges Werk. Erst recht gilt dies für das Verfassen eines Pflegeberichts oder eines Fachartikels.
Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 9. September 1965 in der Fassung vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 2541) mit Wirkung vom 1. März 2018 geregelt. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eng mit dem Medienrecht verbunden…