Es kommt immer wieder vor, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege zwölf Tage, zum Teil sogar 14 Tage – wenn dazwischen drei Unterrichtstage sind –, am Stück arbeiten müssen. Ist dies grundsätzlich zulässig?
Frage: Zur Frage, wie lange am Stück Beschäftigte – dazu gehören auch Schüler und Auszubildende – arbeiten dürfen, gibt es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil des EuGH vom 09.11.2017 – C-306/16). Danach sind europarechtlich zwölf Tage…