• 14.09.2018
  • Management
Serie Rechtsfragen

Muss auf Station immer eine Pflegefachkraft anwesend sein?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 4/2018

Seite 83

Frage: Muss in einer Gesundheitseinrichtung, insbesondere in einem Pflegeheim, immer eine dreijährig examinierte Fachkraft durchgehend auf jeder Station sein, also auch während der Pausen? Oder reicht es, dass eine examinierte Pflegeperson auf Abruf kommen kann?

Maßgebend ist dafür die Gefahrenlage: Ob eine dreijährig examinierte Pflegefachkraft durchgehend persönlich anwesend sein muss, richtet sich nach der Art der Gesundheitseinrichtung und dem Gesundheitszustand des Patienten beziehungsweise Bewohners:

Wenn im Krankenhaus behandlungs- und beobachtungsbedürftige Patienten versorgt werden, insbesondere auf Intensivstationen, ist die durchgehende Anwesenheitspflicht von Fachpersonal immer erforderlich. Auf bettenführenden Stationen kommt es auf die Größe der Station und auf den Gesundheitszustand der Patienten an. In der Regel wird zumindest tagsüber immer Fachpersonal anwesend sein, nachts dagegen kommt es darauf an, wie groß die Stationen sind und in welchem Zustand sich die Patienten befinden. Hier kann zum Beispiel in einem Sportkrankenhaus nachts auch eine Pflegefachkraft auf Abruf im Bereitschaftsdienst sein, ganz bestimmt nicht auf Normalstation – da kann allerdings auch nachts eine Fachkraft für mehrere kleine Stationen ausreichen. In Reha-Kliniken wird es nachts in der Regel öfters zu Abrufregelungen kommen. Darüber hinaus gibt es im Krankenhaus keine Vorgaben.

In stationären Pflegeeinrichtungen kommt das Heimrecht der Länder zur Anwendung. Darin werden Heimbetreiber verpflichtet, eine 50-prozentige Fachkraftquote einzuhalten. Denn im Gegensatz zum Krankenhaus sind hier viele pflegerische Hilfskräfte tätig.

Das Vorhalten von 50 Prozent Fachkräften heißt aber nicht, dass jede Station oder jeder Wohnbereich ständig mit Fachkräften besetzt sein muss, denn diese Quote muss nicht jede Arbeitseinheit erfüllen. Nachts ist das schon nicht der Fall, in Pausen von in der Regel 30 Minuten kann auch ein Abrufdienst in Frage kommen.

Allerdings kommt es auch hier auf die Gefahrenlage an. Pflegeheime mit Patienten der Pflegegrade 4 und 5 oder mit beatmungspflichtigen Patienten müssen eine durchgehende Anwesenheit sicherstellen.

Gerade bei Ruhepausen hat der Einsatzleiter das Problem zu gewährleisten, dass der Mitarbeiter die Arbeitsunterbrechung zur freien Verfügung hat, andererseits aber nicht einfach Ersatzpersonal im Standby-Modus bereitsteht. Hier bedarf es eines intelligenten Arbeitseinsatzes über eine Station oder einen Wohnbereich hinaus.

Haben Sie Fragen? Möchten Sie, dass Prof. Böhme Ihnen an dieser Stelle antwortet? Dann schreiben Sie an: info@boehme-igrp.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht alle Fragen beantwortet werden können und keine Einzelberatungen möglich sind.

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