• 09.04.2019
  • Praxis
Stationäre und ambulante Pflege

Multiresistente Erreger wirksam eindämmen

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 1/2018

Seite 48

Multiresistente Erreger sind auf dem Vormarsch – auch in der Altenpflege. Aus diesem Grund hat die Sektion „Hygiene in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ein speziell für dieses Setting zugeschnittene Papier zur Risikoeinschätzung und -bewertung erstellt.

Die Empfehlung zur systematischen Risikoeinschätzung und -bewertung richtet sich an alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nicht den Status eines Krankenhauses haben. Hierzu zählen stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der außerklinischen Intensivpflege, Wohngruppen, neue Wohnformen und Rehabilitationseinrichtungen.

Risikoeinschätzung ist unbedingt wahrzunehmen

Die Risikobewertung sollte bei jeder Neuaufnahme und bei Änderung der Ausgangssituation erfolgen. Sie ist eine ärztliche Aufgabe und muss fallbezogen erfolgen. Sie ist nicht delegierbar und unbedingt wahrzunehmen.

In den oben genannten Einrichtungen ist es meist die Regel, dass es für die Versorgung der Patienten mehrere Hausärzte und Fachärzte gibt. Die betreuenden Ärzte können nur eine Risikoanalyse für ihre eigenen Patienten durchführen. Heim- und Pflegedienstleitungen obliegt die Aufgabe, sich über die Betrachtung der Einzel-Risikoanalysen ein Gesamtbild der gesamten Einrichtung zu verschaffen.

Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in diesen Einrichtungen sind dadurch in der Lage, in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten ein zielführendes Vorgehen mit den erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren.

Es sollte die Möglichkeit geprüft werden, einen Arzt als Koordinator einzusetzen, wobei hier der Datenschutz zu beachten ist. Ziel ist es, eine Weiterverbreitung von MRE und das mögliche Kolonisations- und Erkrankungsrisiko für die Patienten zu vermeiden oder zu vermindern. Ein MRE-Überleitbogen, erhältlich über die MRE-Netzwerke des jeweiligen Bundeslandes, ist zu nutzen.

Checkliste dient als Entscheidungshilfe

Kernstück des Papiers zur Risikoeinschätzung und -bewertung ist eine Checkliste, die dem behandelnden Arzt sowie den Hygienefachkräften und Hygienebeauftragten in den oben genannten Einrichtungen als Entscheidungshilfe dient. Sie ist nur für die Einrichtung und für den betroffenen Bewohner zu verwenden, also nicht übertragbar. Abgefragt werden allgemeine Aspekte zur Einschätzung des individuellen Risikos. Hierzu zählen vorangegangene Kontakte zu MRE-Trägern, eine Tätigkeit im Gesundheitswesen, ein Klinikaufenthalt über drei Tage in den vergangenen zwölf Monaten, ein Auslandsaufenthalt und eine vorhandene Immobilität.

In der Checkliste werden darüber hinaus körperliche Befunde erhoben, wie chronische Pflegebedürftigkeit, chronische Hautveränderungen, Diabetes mellitus und Dialysepflicht. Auch das Risikoprofil der Einrichtung, etwa ob viele Patienten mit hohen Pflegegraden betreut werden und ob eine gemeinsame Nutzung sanitärer Räume erfolgt, fließt in die Bewertung ein.

Unter Zugrundelegung der oben genannten Antworten werden einrichtungsbezogene notwendige Maßnahmen zur Verhinderung der MRE-Verbreitung in der Einrichtung festgelegt. Hierzu zählen, je nach Risikoprofil, eine Unterbringung im Einzelzimmer, die Anwendung einer Persönlichen Schutzausrüstung bei den Mitarbeitern, spezielle Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion sowie die sachgerechte Aufbereitung von Pflegeutensilien und Pflegeprodukten.

Basishygiene generell anzuwenden

Zu beachten ist: Die Basishygiene benennt im Arbeitsalltag einer Einrichtung die Maßnahmen, die bei jedem Patienten generell anzuwenden sind. Die Maßnahmen sind gemäß der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI) in einem Rahmenhygieneplan schriftlich festzulegen und zu unterweisen. Die Durchführung ist zu kontrollieren.

Der fachlich korrekten Händehygiene ist eine hohe Bedeutung beizumessen. Die Hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jeder möglichen Kontamination erforderlich, auch nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen. Gemäß des Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – „Fünf Indikationen der Händedesinfektion“ hat die Händedesinfektion vor Pflege-und Behandlungsmaßnahmen, vor aseptischen Maßnahmen und beim Verlassen der Patientenumgebung zu erfolgen. Sie muss zudem erfolgen, wenn ein Kontakt der Hand mit Schleimhaut, Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen sowie hautschädigende Substanzen erfolgt ist.

DOWNLOADTIPP

Die Empfehlung zur systematischen Risikoeinschätzung und -bewertung zur Eindämmung multiresistenter Erreger (MRE) ist downloadbar unter: www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/2017_08_DGKH_Empfehlung_Risikoeinschaetzung.

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