• 09.08.2018
  • Praxis
Infektionsprophylaxe

Die Basishygiene ist das A und O

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 1/2017

Seite 26

Die gezielte Vorbeugung von Infektionen ist eine der wichtigsten Herausforderungen in Gesundheitseinrichtungen. Die Einhaltung grundlegender Hygienemaßnahmen – der sogenannten Basishygiene – ist dabei ein elementarer Baustein. 

Die Gefahr von Infektionen lauert immer und überall. Selbst asymptomatische Patienten können mit übertragbaren Erregern besiedelt sein. Im Behandlungsalltag müssen grundlegende Präventionsmaßnahmen daher stets eingehalten werden – sowohl zum Schutz der Patienten als auch des Personals. Diese immer einzuhaltenden Maßnahmen werden als Maßnahmen der Basishygiene bezeichnet.

Die Maßnahmen im Einzelnen

Zu diesen Maßnahmen zählen die Vorgaben zur Händehygiene, zur Flächendesinfektion, zur Aufbereitung von Medizinprodukten und zur Hygiene bei medizinischen Maßnahmen.

Händehygiene: Die meisten Krankheitserreger werden über kontaminierte Hände übertragen. Die Händedesinfektion ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen überhaupt, um nosokomiale Infektionen zu vermeiden.

Indikationen für die Händedesinfektion bestehen vor und nach direktem Kontakt mit Patienten, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontamination mit Blut, Sekreten oder Exkreten, nach Kontakt mit der Patientenumgebung und nach Ablegen von Einmalhandschuhen.

Gebrauch von Einmalhandschuhen: Als nicht-sterile Einmalhandschuhe dienen medizinische Handschuhe, die entsprechend der Arbeitsschutzrichtlinie TRBA 250 nach DIN EN 455 hinsichtlich der Dichtheit ein akzeptiertes Qualitätsniveau aufweisen.

Da im medizinischen Bereich häufiger Kontakt zu Chemikalien wie Desinfektionsmitteln besteht, kann es sinnvoll sein, Schutzhandschuhe zu verwenden, die zunächst den allgemeinen Anforderungen der DIN EN 420 für Schutzhandschuhe entsprechen und zudem eine Beständigkeit gegenüber Chemikalien aufweisen.

Nicht-sterile Einmalhandschuhe werden zur Vermeidung der Kontamination der Hände des Personals verwendet, wenn direkter Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, Schleimhauten oder nicht-intakter Haut zu erwarten ist. Hierzu gehört auch der Handkontakt zu Geräten, Instrumenten oder Oberflächen, die sichtbar oder wahrscheinlich mit bestimmten Krankheitserregern kontaminiert sind.

Einmalhandschuhe sind nachweislich dafür geeignet, die Übertragung von Krankheitserregern zu reduzieren. Sie stellen aber nur eine relative und keine absolute Barriere für Mikroorganismen dar. Insofern ersetzt das Tragen von Einmalhandschuhen nicht die Notwendigkeit der Händedesinfektion. Nach Ablegen der Einmalhandschuhe ist stets eine Händedesinfektion erforderlich, da es durch Leckagen und beim Ablegen der Handschuhe zur Kontamination der Hände kommen kann. Einmalhandschuhe werden somit nicht anstelle, sondern zusätzlich zur Händedesinfektion eingesetzt.

Beim Umgang mit nicht-sterilen Einmalhandschuhen ist darauf zu achten, dass sie so gelagert und aus der Verpackung entnommen werden, dass sie nicht mit potenziell pathogenen Mikroorganismen kontaminiert werden.

Gebrauch von Arbeitskleidung, Schürzen und Schutzkitteln: Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird.

Einige Mikroorganismen sind in der Lage, in der unbelebten Umgebung zu überleben. Dies trifft auch auf textile Oberflächen zu. Vor allem Handkontaktstellen der Kleidung haben sich als kontaminiert er- wiesen. Aus dieser Problematik ergibt sich die Notwendigkeit, in Krankenhäusern eine Arbeitskleidung oder auch Schutzkittel und Schürzen zu tragen.

In einer Studie mit 238 Proben wurde die bakterielle Kontamination der Arbeitskleidung von Ärzten und Pflegenden untersucht. Betrachtet wurden die abdominelle Zone, Ärmelenden und Kitteltaschen. Von den Teilnehmenden gaben 58 Prozent an, die Arbeits- oder Bereichskleidung täglich zu wechseln; 77 Prozent empfanden ihren Kittel als „ziemlich sauber“ oder „sehr sauber“.

Das Ergebnis: Auf der Arbeitskleidung von 85 Teilnehmenden wurden pathogene Bakterien nachgewiesen. Beim Pflegepersonal ließen sich in 14 Prozent aller Proben Erreger mit speziellen Antibiotikaresistenzen nachweisen, der entsprechende Anteil bei den Ärzten lag bei sechs Prozent.

Diese Befunde sollten in Überlegungen zum Ablauf der hygienischen Händedesinfektion vor Patientenkontakt einfließen. Es macht beispielsweise wenig Sinn, sich erst die Hände zu desinfizieren und dann das Stethoskop zur Untersuchung des Patienten aus der möglicherweise kontaminierten Kitteltasche zu ziehen.

Es wird daher empfohlen, dass Beschäftigte, die eng am Patienten arbeiten, ihre Dienstkleidung täglich wechseln und situationsbedingt zusätzlich patientenbezogene Schutzkittel oder Schürzen über der Bereichskleidung tragen. Kurzärmelige Kasacks ohne Knopfleisten sind auch für Ärzte mit engem Patientenkontakt zu empfehlen, da sie nicht auf- und zugeknöpft werden müssen. Kasacks haben zudem keine Ärmel oder Bündchen, die kontaminiert werden, was einen weiteren Vorteil darstellt.

Patientenbezogene Schürzen oder Schutzkittel werden zusätzlich über der eigentlichen Arbeitskleidung getragen, wenn im Kontakt mit einem Patienten oder seiner unmittelbaren Umgebung eine Kontamination der Kleidung mit Infektionserregern wahrscheinlich ist. Während Schürzen ärmellos und hinten offen sind, sind Schutzkittel langärmelig mit Bündchen und rückenbedeckend.

Die Auswahl geeigneter Schutzkittel und Schürzen richtet sich nach der vorgesehenen Tätigkeit, dem erwarteten Kontaminationsrisiko und dem Risiko der Durchfeuchtung. Im medizinischen Bereich sollten nur Schürzen und Schutzkittel zum Einsatz kommen, die den allgemeinen Anforderungen an Medizinprodukte und Schutzkleidung genügen.

Arbeitskleidung von Beschäftigten, die in der direkten Patientenversorgung tätig sind, ist häufig mikrobiologisch kontaminiert. Sie muss daher mit einem desinfizierenden Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit aufbereitet werden. Beschäftigte in der direkten Patientenversorgung benötigen Arbeitskleidung in ausreichender Stückzahl, etwa damit ein täglicher Wechsel gewährleistet ist und damit genügend Zeit für eine adäquate Aufbereitung vorhanden ist.

Gebrauch von Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz: Die Schleimhäute von Augen, Mund und Nase sind potenzielle Eintrittspforten für Krankheitserreger. Ein Mund-Nasen-Schutz kann Patienten bei bestimmten aseptischen Prozeduren vor Mikroorganismen aus dem Mund-Rachen-Raum der Beschäftigten schützen, die beim Sprechen und Husten abgegeben werden. Ein Mund-Nasen-Schutz kann Beschäftigte wiederum bei engen Patientenkontakten vor verspritztem Blut oder Spritzern anderer Körpersekrete schützen. Er ist zudem ein wirksamer Schutz vor Berührung von Mund und Nase mit kontaminierten Händen. Um auch die Augen zu schützen, müssen in den genannten Fällen zusätzlich Schutzbrillen oder Gesichtsmasken getragen werden.

Flächendesinfektion: Oberflächen in der Patientenumgebung müssen so behandelt werden, dass von ihnen kein Infektionsrisiko ausgehen kann. Dafür hat es sich als sinnvoll erwiesen, Flächen in der Umgebung des Patienten anhand des möglichen Übertragungsrisikos zu klassifizieren und laufende Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen entsprechend im Hygieneplan festzulegen.

Flächen, die als Risikoflächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt klassifiziert sind, müssen mindestens einmal täglich, bei sichtbarer Kontamination sofort desinfizierend aufbereitet werden. Bei diesen Flächen ist die sogenannte Sichtreinigung, also die alleinige Beseitigung sichtbarer Verschmutzungen, nicht ausreichend.

Aufbereitung von Medizinprodukten: Zur Prävention der Übertragung von Mikroorganismen durch Medizinprodukte sind die gemein-samen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte („Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“) zu berücksichtigen.

Abfallentsorgung: Die Abfallentsorgung erfolgt nach den Vorgaben der LAGA-Mitteilung (Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall).

Umgang mit Wäsche: Gebrauchte und kontaminierte Wäsche muss so gesammelt und transportiert werden, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht. Sie soll unmittelbar im Arbeitsbereich in widerstandsfähigen und dichten sowie eindeutig gekennzeichneten Behältnissen gesammelt werden.

Saubere Wäsche muss frei von Krankheitserregern sein. Dies ist durch Anwendung entsprechender desinfizierender Waschverfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit zu gewährleisten. Dies ist unabhängig davon, ob die Wäsche innerhalb oder außerhalb des Krankenhauses aufbereitet wird.

Bettenhygiene und Bettwäsche: Jeder Patient erhält ein aufbereitetes und desinfiziertes Bett. Dieses ist mit desinfizierter Bettdecke und desinfiziertem Kopfkissen, bezogen mit sauberer Wäsche, versehen.

Je nach Risikobewertung kann auf die desinfizierende Aufbereitung der Inletts verzichtet werden.

Die Bettwäsche muss bei sichtbarer Verschmutzung sofort gewechselt werden. Ansonsten hat sich ein mindestens einmal wöchentlicher Wechsel der Bettwäsche bewährt.

Umgang mit Geschirr: Jeder Patient erhält Speisen und Getränke auf beziehungsweise in sauberem und keimarmem Geschirr. Die Aufbereitung von Geschirr erfolgt bevorzugt maschinell. Bei Umgang mit und Transport von benutztem Geschirr muss darauf geachtet werden, dass von dem Geschirr keine Kontaminationsgefahr ausgeht.

Einzelunterbringung des Patienten: In Einzelzimmern sollten vor allem solche Patienten behandelt werden, von denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgeht. Dazu zählen auch Patienten, denen adäquates hygienisches Verhalten nicht möglich ist. In solchen Fällen sollten die Einzelzimmer über ein eigenes Patientenbad verfügen.

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