Bereitschaftsdienste im Krankenhaus treffen gerade arbeitende Menschen, die durch Schichtarbeit und andere Faktoren sowieso schon in starkem Maße belastet sind. Dabei herrscht zunehmende Unsicherheit darüber, ob der Bereitschaftsdienst jetzt als Arbeitszeit gilt oder - wie bislang - der Ruhezeit zugerechnet werden kann. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 3. Oktober 2000 ist der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten - eine Entscheidung, die sich auch auf die…
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