Es sind nur zwei bis drei Zeilen. Doch die haben es in sich. Wenn Pflegende eine außerordentliche fristlose Kündigung erhalten, sitzt der Schock erst einmal tief. Doch die gute Nachricht lautet: In vielen Fällen können sich Mitarbeiter vor Gericht erfolgreich zur Wehr setzen.
Ein Fall aus der Praxis (ArbG Mönchengladbach, Urteil v. 22.4.2010, Az. 1 Ca 497/19): Zwei Angehörige weisen eine Pflegeperson darauf hin, dass mit einer schwer demenzkranken Bewohnerin etwas nicht stimme. Die…