• 01.03.2016
  • Praxis
Rechtsrat

Außerordentliche Kündigung: So reagieren Pflegende richtig

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2016

Es sind nur zwei bis drei Zeilen. Doch die haben es in sich. Wenn Pflegende eine außerordentliche fristlose Kündigung erhalten, sitzt der Schock erst einmal tief. Doch die gute Nachricht lautet: In vielen Fällen können sich Mitarbeiter vor Gericht erfolgreich zur Wehr setzen. 

Ein Fall aus der Praxis (ArbG Mönchengladbach, Urteil v. 22.4.2010, Az. 1 Ca 497/19): Zwei Angehörige weisen eine Pflegeperson darauf hin, dass mit einer schwer demenzkranken Bewohnerin etwas nicht stimme. Die…

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