• 12.08.2024
  • PflegenIntensiv
Warum die Kammergründung in Baden-Württemberg scheiterte

Unter dem Damoklesschwert

Die Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg ist missglückt. Was sind die Gründe? Die Entwicklung im Überblick.

PflegenIntensiv

Ausgabe 3/2024

Seite 54

Im Sommer vor zehn Jahren diskutierte der Landtag in Baden-Württemberg erstmals die Gründung einer Landespflegekammer. Im Mai 2023 endlich beschloss das Parlament das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer. Doch seit dem 10. Juni ist klar: Die Kammer­gründung ist missglückt. Was sind die Gründe? Die Entwicklung im Überblick.

2014 Vertreter des Landespflegerats Baden-Württemberg stellen am 10. Juli die Idee einer Landespflegekammer erstmals im Sozialausschuss des Landtags vor.

2015 Im Rahmen der Petition „Ja zur Pflegekammer in Baden-Württemberg“ sammelt der Landespflegerat 16.500 Unterschriften. Sozial­ministerin Katrin Altpeter (SPD) nimmt diese am 5. März im Sozialausschuss entgegen. Sie strebt einen Beteiligungsprozess an, um gemeinsam mit der Berufsgruppe das Ziel der Selbstverwaltung der Pflege zu erörtern.

2016 Die Enquetekommission Pflege des Landtags empfiehlt der Landesregierung, bei ent­sprechender Zustimmung der Berufsgruppe eine Pflegekammer zu errichten.

2017 Die grün-schwarze Landesregierung kündigt an, die Pflegenden im Land zu befragen, ob eine Pflegekammer eingerichtet werden soll.

2018 Im Frühjahr werden 2.699 Pflegefachpersonen und Auszubildende in 228 Einrichtungen befragt, ob eine Pflegekammer errichtet werden soll. 68 Prozent der Befragten stimmen für die Kammer. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration werde dem „Wunsch der Pflegekräfte Rechnung tragen und umgehend die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Pflegekammer schaffen“. Im Vorfeld der Befragung sprachen sich Arbeitgeberverbände der Langzeitpflege gegen die Kammer aus.

2019 Das Ministerium stellt die Pläne für die Errichtung einer Pflegekammer vor. Darin enthalten ist ein Referentenentwurf zum Heilberufekammergesetz.

2020 Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer wird im April präsentiert, zeitgleich startet dazu das Anhörungsverfahren.

Im September verschiebt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) die Kammergründung wegen der Coronapandemie auf die nächste Legislaturperiode. Zudem teilt er mit, dass er den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg habe überarbeiten lassen. Demnach sei der Start der Gründungsphase nun für den 1. April 2021 vorge­sehen und deren Dauer von einem auf zwei Jahre verlängert worden. „Die Errichtung der Landespflegekammer wäre somit für den 1. April 2023 vorgesehen.“ Die Pflegeberufsverbände reagieren mehrheitlich mit heftiger Kritik auf die Verschiebung der Kammergründung.

2021 Im März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Grüne und CDU verständigen sich auf eine Neuauflage ihrer Zusammenarbeit. Im Koalitionsvertrag enthalten ist die Gründung einer Pflegekammer.

2022 Mitte September soll das Kabinett einen neuen Gesetzentwurf für die Errichtung einer Pflegekammer beraten. Demnach solle im Frühjahr 2023 ein Gründungsausschuss unter Beteiligung des Landespflegerats entstehen. Dieser solle bis Sommer 2024 mindestens 60 Prozent der Pflegefachpersonen davon überzeugen, sich bei der Kammer registrieren zu lassen. Werde das Quorum erreicht, würden „alle Pflegenden“ zur Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtet und müssten Beiträge in noch offener Höhe zahlen. Die vorgesehenen 18 Monate seien „eine sehr kurze Zeit, um aktiv für die Registrierung zu werben“, kritisiert die Vorsitzende des Landespflegerats, Susanne Scheck. Gelinge eine erfolgreiche Kammergründung nicht, sei „das Thema für lange Zeit tot“.

Ende September wird bekannt, dass die Kammergründung über ein separates Gesetz erfolgen soll. Aus Sicht des Landespflegerats ein großes Risiko: Die Landesregierung könne das eigene Gesetz damit schneller wieder rückabwickeln, sollte das notwendige Quorum einer 60-prozentigen Zustimmung der Pflegenden nicht erreicht werden. Zudem sei der Pflegeberuf nicht gleichgestellt mit den anderen Heilberufen im Land. Der Rat sei jedoch zuversichtlich, genügend Pflegende von den Vorteilen einer Pflegekammer überzeugen zu können.

Kurz vor Weihnachten gibt das Kabinett per Umlaufbeschluss die Anhörung des Gesetzentwurfs für eine Pflegekammer frei. Bis 1. Februar haben Interessierte Zeit, im Beteiligungsportal der Landesregierung den Entwurf einzusehen und zu kommentieren. Landespflegeratvorsitzende Susanne Scheck kritisiert unter anderem das 60-Prozent-Quorum: „Wir sind auch für eine demokratische Legitimation der Pflegekammer. Doch dazu hätte auch eine Mehrheit von 51 Prozent ausgereicht, die sich für die Kammer ausspricht und das Wahlrecht in Anspruch nimmt.“

2023 Das Kabinett billigt Anfang März den Entwurf des Landespflegekammergesetzes und leitet ihn zu den parlamentarischen Beratungen an den Landtag weiter. Voraussichtlich im Sommer werde ein Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen. Die Errichtungsphase werde mit rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2024 durch das Land finanziert. Nach Errichtung der Landespflegekammer solle die Finanzierung der Kammer über Mitgliedsbeiträge erfolgen. Der Gesetzentwurf stößt unter Pflegenden, Opposi­tion und Gewerkschaft auf Kritik. Insbesondere die verpflichtende Mitgliedschaft findet wenig Zuspruch.

Ende Mai wird das Landespflegekammergesetz beschlossen. „In Zukunft wird nicht mehr über, sondern mit der Pflege geredet“, sagt Lucha. Gegenwind zur Kammergründung kommt weiterhin von Verdi. Landesfachbereichsleiterin für Gesundheit und Soziales, Irene Gölz, sagt: „Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer.“

Mitte Juli ernennt Lucha die Mitglieder des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg. Peter Bechtel wird zum Vorstandsvorsitzenden gewählt, die Vorstandsspitze komplettieren Peter Koch, Gabriele Hönes und Anne-Katrin Gerhardts. Das Gremium hat nun 18 Monate Zeit, die Kammer aufzubauen. Seine wichtigsten Aufgaben sind dabei die Registrierung der rund 110.000 professionell Pflegenden in Baden-Württemberg und die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Wird das 60-Prozent-Quorum der Mitgliederregistrierung in der vorgegebenen Zeit erreicht, dürfen im Anschluss alle bis dahin registrierten Pflegenden ihre Vollversammlung wählen. Ende 2024 soll diese gewählte Vertreterversammlung dann erstmals zusammentreten. Mit deren Zusammentritt gründet sich die Landespflegekammer offiziell.

Ende September startet die Registrierung der künftigen Kammermitglieder. Im ersten Schritt sind die Arbeitgeber in Baden-Württemberg gesetzlich verpflichtet, die Daten ihrer beschäftigten Pflegefachpersonen zu übermitteln.

2024 Die gemeldeten Pflegefachpersonen werden Anfang Januar vom Gründungsausschuss angeschrieben und auf ihre Registrierung als Mitglied der Landespflegekammer hingewiesen. Die Angeschriebenen haben im Anschluss sechs Wochen Zeit, eine Einwendung vorzubringen, in der sie der Registrierung widersprechen. Das Sozialministerium werde diese Einwendungen sichten und am 25. März feststellen, ob mindestens 60 Prozent der Angeschriebenen als Kammermitglieder registriert wurden. Die Gründung der Kammer im Dezember erfolgt nur bei Erreichung dieses Quorums.

Während des Registrierungsverfahrens treten Pannen auf. So hätten einige Pflegefachpersonen fehlerhafte Anschreiben erhalten oder gar keine. Ursache seien Fehler bei der Datenübermittlung. Den bekannt gewordenen Fehlermeldungen sei der Gründungsausschuss sorgsam nachgegangen und habe diese weitestgehend bearbeitet. Damit seien alle, die sich gegen die Errichtung der Pflegekammer aussprechen wollten, in der Lage, noch bis 23. Februar eine Einwendung einzulegen. Lediglich die Rückläufer aufgrund fehlender oder falscher Adressen könnten voraussichtlich nicht mehr bis zu diesem Datum angeschrieben werden, da die Recherche der richtigen Adressen mehr Zeit in Anspruch nehme.

Am 28. Februar äußert Sozialminister Lucha, dass er davon ausgehe, dass das Quorum zur Kammergründung nicht erreicht wird. Der Gründungsausschuss zeigt sich enttäuscht, pocht aber darauf, das endgültige Ergebnis abzuwarten. Die stellvertretende Vorsitzende des Gründungsausschusses, Gabriele Hönes, sagt: „Sollte es sich bestätigten, wäre das Ergebnis ein herber Rückschlag für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Pflege, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland.“

Anfang April schließt der Gründungsausschuss seine Einzelfallprüfung ab, wonach das Quorum knapp übertroffen ist. Dem Ministerium obliegt nun die Aufgabe, die Höhe des erreichten Quorums festzustellen.

Ende April fordern der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Bundesverband Pflegemanagement das Ministe­rium auf, das Ergebnis für oder gegen die Kammergründung zu verkünden. DPR-Präsidentin Christine Vogler äußert sich zuversichtlich: „Wir freuen uns auf die dritte Pflegekammer eines Landes. Die Politik in Baden-Württemberg muss sich nun klar für die Profession Pflege und deren Recht auf Selbstbestimmung bekennen.“ Mit Nachdruck verweist Vogler auch darauf, dass eine Mehrheit bereits bei 50 Prozent der Stimmen vorliegt und nicht erst bei 60 Prozent, wie es bei der Registrierung zur Kammer in Baden-Württemberg der Fall sei.

Am 10. Juni verkündet das Ministerium, dass das Quorum um knapp 3.400 Stimmen verfehlt worden sei und es damit keine Pflegekammer in Baden-Württemberg geben werde. Die Kammer wäre nur eingerichtet worden, wenn mindestens 67.757 Pflegefachpersonen keine Einwände gegen die Einrichtung der Kammer erhoben hätten. Dies hätten aber bis Ende Februar nur 64.380 von rund 120.000 angeschriebenen Pflegenden getan. Das Ministerium räumt ein, der Gründungsausschuss sei in seinem Prüfbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass das Quorum knapp übertroffen wurde. Dieses knappe Ergebnis habe das Ministerium dazu bewogen, alle vom Gründungsausschuss als unwirksam beurteilten Einwendungen im Einzelfall zu überprüfen. Zusätzlich sei auch eine Stichprobenprüfung von 1.000 Fällen aus der Gesamtzahl aller Einwendungen vorgenommen worden. So habe das Ministerium anders als der Gründungsausschuss deutlich weniger Einwendungen als unwirksam gewertet.

Zudem hätte 3.066 Pflegefachpersonen kein Anschreiben des Gründungsausschusses zugestellt werden können. Entgegen der vom Gründungsausschuss vertretenen Auffassung, dass diese Fälle als Zustimmung zur Pflegekammer zu werten seien, da diese Personen auch ohne postalische Zustellung hätten Einwendungen erheben können, kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass diese keine offizielle Kenntnis vom Registrierungsverfahren erlangt hätten und somit für die Berechnung des Quorums von den 120.619 angeschriebenen Pflegefachpersonen abzuziehen seien. „Mit der Verkündung des Ergebnisses und des Nichterreichens des Quorums findet der Errichtungsprozess einer Landespflegekammer nun sein Ende“, heißt es in der Presseaussendung des Ministeriums abschließend.

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