Die seit Jahren steigende Zahl der organspendebezogenen Kontakte der Kliniken zu uns als DSO zeigt, dass auf den Intensivstationen mittlerweile vermehrt an Organspenden gedacht wird. Doch insgesamt herrscht immer noch ein Mangel an Spenderorganen – was sind die Lösungen?
Auf den ersten Blick sind es gute Nachrichten: 2023 gab es wieder eine Zunahme der Organspenden. 965 Menschen haben in Deutschland nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet – elf Prozent mehr als noch im Jahr 2022. Auch die Zahl der postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe. Gleichzeitig konnten in den hiesigen 45 Transplantationszentren im vergangenen Jahr insgesamt 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund übertragen werden (2022: 2.795).
Und dennoch offenbaren diese Zahlen auch die anhaltende verheerende Mangelsituation in der Organspende: So ging dem leichten Erholungskurs des vergangenen Jahres ein starker Rückgang im Jahr 2022 voraus, den wir daher mit der Zunahme im Jahr 2023 lediglich kompensiert haben. Wir sind damit zurück auf dem Niveau, das wir seit 2018 ungefähr halten – und das ist viel zu niedrig angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten, die von deutschen Transplantationszentren auf den Wartelisten bei Eurotransplant gemeldet sind.
Denn gleichzeitig konnte im vergangenen Jahr bundesweit nur 2.866 Menschen mit einem passenden Spenderorgan geholfen werden – und das auch nur, da wir im Eurotransplant-Verbund von anderen Mitgliedsländern profitieren, indem wir mehr Organe erhalten, als wir selbst abgeben. Wir stehen die Organspende betreffend daher im internationalen Vergleich immer noch am unteren Ende der Skala.
Was also tun bei andauerndem Mangel an Spenderorganen, wenn die Transplantation für die meisten Wartelistepatientinnen und -patienten die beste und nicht selten auch die einzig verbleibende Behandlungsoption darstellt, um zu überleben oder eine bessere Lebensqualität zu bekommen? Laut Transplantationsgesetz sind die Feststellung des Todes durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) sowie die Einwilligung der oder des Verstorbenen oder die Zustimmung der Angehörigen Voraussetzung zur Organspende.
Daraus ergeben sich verschiedene zentrale Ansätze, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen:
- die zuverlässige Identifizierung möglicher Spenderinnen und Spender in den Entnahmekrankenhäusern,
- die bestmögliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Organe und
- die Förderung der Solidarität und Bereitschaft der Bevölkerung, Organe zu spenden.
In den Kliniken beginnt eine Organspende mit dem Erkennen möglicher Spenderinnen und Spender. Gerade Intensivpflegende spielen hierbei eine wichtige Rolle: Dank ihres engen Kontakts mit den Patientinnen und Patienten können sie schon früh Zeichen eines einsetzenden oder möglicherweise bereits eingetretenen IHA bemerken, entsprechende Veränderungen feststellen und prüfen.
Sie sind zudem auch vertraute Ansprechpartnerinnen und -partner, an die sich Angehörige wegen weiterer Fragen wenden, wenn die Möglichkeit einer Organspende besteht oder eine Hirntoddiagnostik geplant beziehungsweise bereits abgeschlossen ist. Und kommt es schließlich zu einer Organspende bei einer verstorbenen Person, sind die Intensivpflegenden bis zur Entnahme für die Weiterführung der intensivmedizinischen und organprotektiven Maßnahmen zuständig. Ihr Fachwissen und ihr Engagement sind damit entscheidende Parameter für den erfolgreichen Ablauf des Organspendeprozesses.
Das gestiegene Ansehen von Intensivpflegenden und ihrer Rolle bei der Organspende lässt sich auch daran erkennen, dass in immer mehr Bundesländern neben Ärztinnen und Ärzten auch Pflegefachpersonen Transplantationsbeauftragte werden können und somit die zentrale Schlüsselposition für die Organspende innerhalb der Kliniken ausüben. Zudem veranstalten wir als DSO in mehreren Regionen bereits Fachpflegesymposien zur Organspende und bieten Seminare an zur „Entscheidungsbegleitung für Angehörige“. Auch innerhalb der DSO sind neben ärztlichen auch immer mehr pflegerische Koordinatorinnen und Koordinatoren beschäftigt.
Engagiertes Personal in den Kliniken ist also vorhanden, die Zahl der organspendebezogenen Kontakte wegen möglicher Organspenden erhöhte sich in den vergangenen Jahren stetig, von 2.811 in 2018 auf 3.412 im vergangenen Jahr – und trotzdem kommen wir nicht auf mehr Spenderinnen und Spender.
Einer der Gründe hierfür ist zum Beispiel, dass aufgrund des gestiegenen medianen Alters potenzieller Spenderinnen und Spender auch medizinische Kontraindikationen zunehmen und eine Organspende somit ausschließen. Umso wichtiger ist daher, dass wir alles tun, um einerseits jede Spenderin und jeden Spender zu erkennen und andererseits die – wenigen – uns zur Verfügung stehenden Organe optimal zu nutzen.
Dabei zeigen insbesondere technische Neuerungen Potenzial: So unterstützt das automatisierte elektronische Screeningtool DETECT die Mitarbeitenden auf den Intensivstationen dabei, mögliche Organspenderinnen und -spender zu identifizieren und in den Fokus zu rücken. Verfahren wie die Maschinenperfusion oder die Fotodokumentation der Spenderorgane im Spendeprozess sind dazu geeignet, die Qualität und Sicherheit des Organspendeprozesses und der Spenderorgane zu verbessern, sodass möglichst viele Organe erfolgreich transplantiert werden können.
Ein weiterer Grund dafür, dass nicht alle organspendebezogenen Kontakte auch zu einer Organspende führen, ist nicht zuletzt die immer noch hohe Zahl an fehlenden Zustimmungen zur Spende durch Angehörige in den Fällen, in denen der Wille der Verstorbenen nicht bekannt war. Dies zeigt, wie wichtig es ist, die Entscheidung zur Organspende zu fördern, wie es das zum 1. März 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende mittels verschiedener Maßnahmen vorsieht.
Eine davon, das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register), soll im Laufe der kommenden Monate online gehen. In diesem Register können die Bürgerinnen und Bürger künftig ebenfalls ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende hinterlegen – denn gerade die Dokumentation des eigenen Willens ist wichtig: Damit diese persönlich getroffene Entscheidung auch umgesetzt wird und somit zudem die Angehörigen entlastet werden, diese Entscheidung eben stellvertretend nicht treffen zu müssen.
Ende dieses Jahres werden wir sehen, ob sich unser gemeinsames Engagement in den Kliniken – und auch das der Bevölkerung – weiter auszahlt und wir bessere Organspendezahlen vermelden können. Ein weiterer Baustein könnte dabei die Einführung der Widerspruchslösung sein – allerdings ist dazu ein neuer Gesetzentwurf nötig, so wie ihn jüngst der Bundesrat angeregt hat.
Wir als DSO begrüßen dies, denn die Widerspruchslösung wäre ein klares Signal, dass die Gesellschaft hinter der Organspende steht, das Denken an die Organspende und die Frage danach wäre dann die Normalität. So könnte auch hier eher eine Kultur der Organspende entstehen, ähnlich wie sie bereits in anderen Ländern existiert. Denn jedes einzelne Organ zählt und kann ein Leben retten. Wir dürfen die darauf angewiesenen Menschen nicht im Stich lassen, sondern wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, ihnen mit einem geeigneten Spenderorgan zu helfen.
Diese Gemeinschaftsaufgabe lässt sich nur bewältigen, wenn alle Partner im Organspendeprozess engagiert und konsequent zusammenarbeiten, jede und jeder Einzelne von uns als Person ihre oder seine Entscheidung trifft und Gesellschaft wie auch Politik gleichermaßen die Organspende fördern. Ein funktionierendes Organspende-Register und die Einführung der Widerspruchslösung könnten dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein, um den Wartelistenpatientinnen und -patienten neue Hoffnung zu schenken.
Die DSO
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende. Sie organisiert als Schnittstelle zwischen den rund 1.200 Entnahmekrankenhäusern und 45 Transplantationszentren alle Schritte im Organspendeprozess von der Mitteilung einer möglichen Spenderin oder eines möglichen Spenders im Krankenhaus bis zur Übergabe der Organe an die Transplantationszentren. Im akuten Fall einer Organspende begleiten und entlasten die Koordinatorinnen und Koordinatoren der DSO das Krankenhauspersonal in allen organisatorischen Abläufen. Dazu sind sie rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit.
Kontakt: www.dso.de