Als "großen Fortschritt für die Profession Pflege" und "Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs" haben der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegerat (DPR) die Zustimmung des Bundesrats zur Pflegpersonalbemessungsverordnung (PPBV) bewertet.
PPR 2.0 weiterentwickeln
Mit der Verabschiedung könne die PPR 2.0 nun zum 1. Juli in Kraft treten. Das sei eine "deutliche Verbesserung für die professionelle Pflege" und ein wichtiger Schritt zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung, urteilte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Damit die PPR 2.0 aber wirken könne, seien die nächsten Schritte nun entschlossen anzugehen:
- Personalbemessung für Intensivstationen
- Weiterentwicklung der PPR 2.0
- Formulierung verbindlicher Erfüllungsgrade.
Ziel sei, in Etappen 100 Prozent Erfüllungsgrad zu erreichen, also eine Pflegepersonalausstattung, die ausreichend Pflegefachpersonen beschäftigt, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen.
Die PPBV sein ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, das nun gemeinsam umzusetzen sei, so der DPR. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.