Eine Novelle des Universitätsmedizingesetzes in Rheinland-Pfalz sieht unter anderem vor, den Pflegevorstand als gleichberechtigtes Mitglied im Vorstand der Mainzer Unimedizin zu etablieren. Bislang war der Pflegevorstand nur in beratender Funktion.
Hintergrund ist, dass die Mainzer Unimedizin vor großen Herausforderungen steht. Baulich wird sie sich in den kommenden Jahren komplett verändern. Angesichts dessen will die rheinland-pfälzische Landesregierung die Strukturen im Vorstand anpassen.
Position der Pflege stärken
Einen entsprechenden Entwurf für eine Novelle des Universitätsmedizingesetzes hat das Kabinett am Dienstag beraten. Gestärkt werden soll unter anderem die Position der Pflege, auch soll künftig eine flexiblere Aufgabenverteilung in dem Leitungsgremium möglich sein, wie das Wissenschafts- und Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause im Parlament eingebracht werden.
Dieser sieht den Angaben zufolge etwa vor, dass künftig alle fünf Vorstandsmitglieder gleiches Stimmrecht haben, also inklusive des Pflegevorstands. Festgelegt werden soll auch, dass bei Fragen, die nicht im Kern Forschung und Lehre betreffen, mit Mehrheit im Vorstand entschieden werden kann und nicht mehr die bisherige Einstimmigkeit herrscht. Das soll laut Ministerium Entscheidungsprozesse beschleunigen.
Geplant ist außerdem, dass der Vorstand in Zukunft auf bis zu fünf Mitglieder erweitert werden kann. Neu geschaffen werden soll als ein Organ der Unimedizin eine Trägerversammlung. Sie soll Interessen des Landes einbringen, in ihr sollen das Finanz- sowie das Gesundheits- und Wissenschaftsministerium vertreten sein.
Quelle: dpa/Bibliomed