Das Gesundheits- und Bildungsunternehmen SRH hat die aktuelle Gesetzgebung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht scharf kritisiert. Eine verpflichtende Booster-Impfung zum 1. Oktober sei nicht vermittelbar – denn wenige Tage später komme ein besserer Impfstoff auf den Markt, bemängelte SRH-Vorstandsvorsitzender Christof Hettich am Montag.
"Unsinnig" gewählter Zeitpunkt für Änderungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab 1. Oktober tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Danach werden als vollständig gegen das Corona-Virus geimpft nur noch solche Personen gelten, die entweder 3-fach geimpft sind oder 2 Impfungen und zusätzlich eine Genesung nach einer Infektion nachweisen können. Bis 30. September gelten noch doppelt geimpfte oder einfach geimpfte und genesene Menschen als "vollständig geimpft".
Für Hettich ist die neue Regelung „absurd und realitätsfremd“, der Zeitpunkt für die Änderungen "unsinnig" gewählt.
"Der Gesetzgeber zwingt Menschen zu einer Impfung, obwohl wenige Wochen später ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, welcher nachweislich besser wirkt. (…) Das ist ungerecht, unsolidarisch und lässt sich meines Erachtens überhaupt nicht vermitteln."
Personal in Pflege- und Klinikeinrichtungen werde genötigt, eine suboptimale Impfung zu akzeptieren. Damit nehme der Gesetzgeber billigend in Kauf, "dass viele Menschen diesem Beruf, in dem wir ohnedies Personalmangel haben, den Rücken kehren".
Aussetzen des Vollzugs der zu erwartenden Verbote und Strafen
Hettich forderte deshalb:
- ein Verschieben der Frist zur Impfung um einige Wochen, damit Impfverpflichtete die Möglichkeit haben, sich mit den neuen, wirksameren Impfstoffen impfen zu lassen,
- ein Aussetzen des Vollzugs der zu erwartenden Verbote und Strafen, sollten Mitarbeitende sich erst später mit den neuen Impfstoffen impfen lassen wollen,
- die einrichtungsbezogene Impfpflicht als solche grundsätzlich zu überdenken.