Die Große Koalition hat sich nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) darauf verständigt, dass Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie der Altenpflege nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen.
In Krankenhäusern schon längst gängige Praxis
Spahn sagte gegenüber mehreren Medien, Union und SPD seien sich einig. In Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren "aus gutem Grund", dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien.
"Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen."
Konkret nannte Spahn neben Kitas und Schulen auch Pflegeheime.
Bewohnerinnen und Bewohner besonders schutzbedürftig
In diesen Settings seien den Beschäftigten Menschen anvertraut, die einen besonderen Schutz bräuchten.
"Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an COVID gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?"
In einer am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Corona-Arbeitsschutzverordnung war ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten noch nicht enthalten gewesen.