145 Lehrende des Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe haben in einem Positionspapier vor einer Herabsetzung der Ausbildungsqualität gewarnt. Reduzierte Stellen für Lehrpersonal gefährdeten die Pflegeausbildung und riskierten Ausbildungsabbrüche, heißt es in dem Schreiben.
Sich verschlechternde Ausbildungsqualität
Hintergrund ist die vom Land Berlin festgelegte Pflegeausbildungs- und Schulverordnung. Laut Pflegeberufegesetz ist für 20 Auszubildende mind. eine Lehrperson vorgeschrieben – die Länder haben aber explizit die Möglichkeit, eine bessere Regelung zu treffen. Berlin hält jedoch an der Mindestvorgabe fest und plant erst 2026 eine Überprüfung.
Für die Berliner Lehrenden steht schon jetzt fest, dass dies "zwangsläufig" die Ausbildungsqualität herabsetzt. Eine angemessene und moderne Lehr- und Lernsituation für die Auszubildenden der Pflegeberufe sei gefährdet.
Zur Umsetzung des gesetzlich vorgegebenen Bildungsauftrags seien ein Lehrerschlüssel in der Pflegeausbildung von mind. 1:15 und eine Ausbildungsinitiative für Lehrende in der Pflege notwendig.
Schlechterer Personalschlüssel
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost hat sich am Mittwoch mit den Forderungen der Lehrenden solidarisiert. Die geplante Evaluierung komme zu spät, vermehrte Ausbildungsabbrüche seien abzusehen.
Mit dem Auslaufen der bisherigen – noch nicht generalistischen – Ausbildungsgänge in diesem Jahr habe sich v. a. für Pflegeschulen, die bislang überwiegend Gesundheits- und Krankenpflegende bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende ausgebildet hätten, die Situation "erheblich verschärft". Denn für sie habe bislang ein Schlüssel von 1:15 gegolten.
Mit der neuen, generalistischen Pflegeausbildung werde ein kompetenzfördernder Unterricht gefordert. Auszubildende sollen ihre berufliche Handlungskompetenz durch das Übertragen von selbstständig Erlerntem auf andere Pflegesituationen erlangen. Um die Auszubildenden darauf vorzubereiten, müssten Lehrende die individuellen Lernbedarfe der Auszubildenden berücksichtigen und differenziert fördern, verdeutlichte der stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordost, Jannik Müller.
"Das ist mit einem Schlüssel von 20:1 vollkommen illusorisch, vor allem in Anbetracht der immer größer werdenden Heterogenität unter den Lernenden in Bezug auf Sprache und Schulabschluss."
Hinzukomme, dass die gesetzlich vorgeschriebene Praxisbegleitung einen deutlich höheren Umfang als zuvor habe. Das ergebe einen zusätzlichen Förderungsbedarf.
Pflegeausbildungsverordnung anpassen
Von diesen erweiterten und personalintensiveren Anforderungen seien auch Pflegeschulen betroffen, die bislang primär Altenpflegende ausgebildet und somit einen Schlüssel von bis zu 1:9 gehabt hätten.
Die Vorstandsvorsitzende des DBfK Nordost, Swantje Kersten, betonte:
"Wer gut ausgebildete Pflegefachpersonen haben möchte, die für die zukünftigen Herausforderungen im Pflegeberuf gewappnet sind, der darf bei den Rahmenbedingungen in der Ausbildung nicht sparen."
Der neue Senat müsse die Berliner Pflegeausbildungs- und Schulverordnung "schleunigst anpassen".