Innerhalb der einzelnen Bundesländer herrscht kaum Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Lediglich in 6 der 16 Länder seien wichtige Informationen – z. B., ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, – für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar. Das zeigt eine Analyse der Bertelsmann Stiftung zu ihrem Projekt "Weisse Liste". Besonders gravierend sei, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichen, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschreiben, teilte die Stiftung am Donnerstag mit.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Alle Bundesländer verfügten jedoch über die Qualitätsdaten, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien.
Eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse sei gesetzlich nicht vorgesehen in:
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Thüringen
In folgenden Bundesländern existierten zwar Gesetze, aus unterschiedlichen Gründen fänden sie aber bisher keine Anwendung, so die Bertelsmann Stiftung weiter:
Bayern
Brandenburg
Bremen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
In 2 Bundesländern müssten die Prüfergebnisse zwar über die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucherinnen und Verbraucher nur eingeschränkt zugänglich:
Baden-Württemberg
Hessen
Lediglich 4 Bundesländer veröffentlichen Qualitätsdaten, die für alle einsehbar sind:
Berlin
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Hamburg stellt als einziges Land mehr Qualitätsdaten als nötig zur Verfügung
Hamburg sei ein Positivbeispiel: Die Hansestadt stelle im Internet weitere detaillierte Angaben bereit, u. a. zum Personaleinsatz in Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps. Auch informiere sie zusätzlich über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung.
Die Corona-Pandemie habe allerdings in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen. Das habe Datenlücken verursacht.
Die Vorständin der Bertelsmann Stiftung, Brigitte Mohn, verdeutlichte die Bedeutung der Qualitätsdaten:
"Mit einer Veröffentlichung der Daten erfüllen Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, die die Pflege finanzieren. Zugleich würde damit die gute Arbeit der vielen Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar werden und so eine höhere Wertschätzung erfahren. Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen."
Die Auswahl eines Pflegeheims sei eine Lebensentscheidung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität einer Einrichtung machen zu können. Die Bundesländer müssten viel stärker als bisher diesem Informationsbedarf nachkommen.
Empfehlung: zentrale Online-Sammelstelle zur Dokumentation der Pflegequalität
Die Stiftung empfiehlt, dass alle Bundesländer die für die Pflegequalität relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, zentral im Internet veröffentlichen.
Die Länder müssten dafür jeweils geeignete und hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben schaffen – und diese dann auch in die Tat umsetzen.
Ergänzend sei eine Open-Data-Regelung einzuführen, wie es sie etwa bereits in Bezug auf die Qualität von Krankenhäusern sowie zu den Daten des Pflege-TÜV auf Bundesebene gebe.
Dazu Mohn:
"Bundesländer und Interessenverbände sollten sich einen Ruck geben, um deutschlandweit für mehr Qualitätstransparenz zu sorgen – im Sinne einer guten, fachgerechten und sicheren Pflege für alle."