Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) hat angesichts von Neuregelungen in der Pflege vor "großen Unsicherheiten" für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewarnt.
Entgelte für Pflegepersonal: Entscheidung bis Ende April nötig
Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sind ab 1. September dieses Jahres nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung von Pflegebedürftigen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal mind. entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags oder mind. in Höhe des regional üblichen Entgeltniveaus entlohnen.
Die Entscheidung darüber, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr Pflegepersonal künftig entlohnen wollen, müssen diese bis spätestens Ende April treffen.
Der bad kritisierte nun allerdings eine fehlende Transparenz. Weder seien die von den Landesverbänden der Pflegekassen in allen Bundesländern veröffentlichten regional üblichen Entgeltniveaus in irgendeiner Weise überprüfbar, noch sei den Betreibenden von Pflegeeinrichtungen die Höhe der Refinanzierung bekannt.
Sachleistungs-Budgets anpassen
Außerdem führten höhere Löhne zwangsläufig zu gestiegenen Kosten für Pflegesachleistungen insgesamt und damit seien auch pflegebedürftige Menschen unmittelbar betroffen.
bad-Bundesvorsitzender, Andreas Kern, äußerte sich überzeugt:
"Wenn bei steigenden Vergütungen in der Pflege nicht gleichzeitig auch die Sachleistungs-Budgets angepasst werden, entsteht für die Betroffenen eine Versorgungslücke: Sie werden eher auf Leistungen verzichten, als selbst Geld in die Hand zu nehmen, um gestiegene Pflegekosten auszugleichen."
Dabei liege die Lösung auf der Hand: Der Gesetzgeber solle die Pflegesachleistungen der Pflegebedürftigen entsprechend den steigenden Kosten anpassen.
In allen Bereichen des Lebens und in allen Branchen stiegen Kosten und Dienstleistungen, Produkte würden entsprechend teurer. Nur in der Pflege würden steigende Kosten nicht umfassend abgedeckt, weil viele Betroffene auf notwendige Leistungen verzichteten, um keinen Eigenbetrag leisten zu müssen, führte Kern aus. Am Ende der Reform seien Pflegebedürftige "wieder einmal" die Leidtragenden.