Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 30 Pflegehochschulen haben über die künftige Prüfung heilkundlicher Kompetenzen im primärqualifizierenden Pflegestudium beraten. Darüber hat die Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft in einer Mitteilung informiert.
Im Mittelpunkt eines Arbeitstreffens am Gesundheitscampus Göttingen stand die Frage, wie sich die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen, die Pflegestudierende künftig erwerben sollen, rechtskonform und praxisnah prüfen lassen. Ziel ist die Entwicklung eines hochschulübergreifenden Prüfungskonzepts für primärqualifizierende Pflegestudiengänge.
Heilkundliche Aufgaben sollen Teil der Prüfungen werden
Mit dem primärqualifizierenden Pflegestudium erwerben Studierende Kompetenzen, die sie zur eigenverantwortlichen Übernahme bestimmter heilkundlicher Aufgaben befähigen sollen. Nach Auffassung der Teilnehmenden müssen diese Kompetenzen nicht nur vermittelt, sondern auch angemessen geprüft werden.
Diskutiert wurde deshalb, wie Prüfungsformate gestaltet werden können, die sowohl den rechtlichen Vorgaben als auch den Anforderungen akademischer Pflegeausbildung gerecht werden.
Kompetenzen nicht getrennt betrachten
Als zentrales Ergebnis der Beratungen nannten die Teilnehmenden die enge Verknüpfung pflegerischer Kernkompetenzen und heilkundlicher Aufgaben. Grundlage sind die Anlagen 5a und 5b der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Während Anlage 5a die pflegerischen Kernkompetenzen beschreibt, regelt Anlage 5b die heilkundlichen Aufgaben. Beide Bereiche sollten nach Ansicht der Beteiligten bei der Gestaltung von Prüfungen nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
Die Anforderungen griffen ineinander und seien deshalb sowohl in den Curricula als auch in den Prüfungen gemeinsam abzubilden.
Hochschulen wollen Konzept weiterentwickeln
Die Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft will die Arbeiten an einem gemeinsamen Prüfungsmodell fortsetzen. Die diskutierten Anforderungen sollen nun zu einem hochschulübergreifenden Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.
Die Beratungen erfolgten im Rahmen der 66. Mitgliederversammlung der Dekanekonferenz.