Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat sich dafür ausgesprochen, dauerhaft ein Institut für die Personalbemessung in der Pflege ("InPeP") einzurichten. Das könne helfen, eine bundesweit verbindliche Personalbemessung in sämtlichen Krankenhausbereichen aufzubauen. Bislang seien solch ein Aufbau und die entsprechende Finanzierung unzureichend geregelt, kritisierte der DPR am Montag.
Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte Anfang Juli die Forderung nach einem eigenen Institut für die Personalbemessung in der Pflege.
PPR 2.0 als dauerhaftes und lernfähiges Verfahren?
Gleichwohl wecke der Änderungsantrag der Regierung zum Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 Hoffnung, so der DPR jetzt. Dieser sei eine "echte Chance, dass die PPR 2.0 eingeführt und tatsächlich als Startpunkt für eine langfristige Weiterentwicklung verstanden werden kann", urteilte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier.
Der Antrag schaffe "ein Stück mehr Klarheit" für die langfristige Entwicklung des Instrumentariums zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser unter Einbezug des Intensivbereichs. Die PPR 2.0 könne somit nicht nur als Übergangsinstrument, sondern als Ausgangspunkt für ein dauerhaft anzuwendendes, lernfähiges Verfahren weiterentwickelt werden.
Pflegeexpertise einbeziehen
Trotzdem äußerte sich Maier auch skeptisch. So werde es darauf ankommen, welches Verfahren zur Erprobung ausgewählt werde und was die Selbstverwaltungspartner vereinbarten oder was das Bundesgesundheitsministerium vorgebe, wenn diese sich nicht einigen könnten.
Gewissheit fehle darüber, welche Personalbemessung tatsächlich zu erproben sei. Und ob überhaupt bundesweit ein Instrument per Rechtsverordnung eingeführt werde. Unklar bleibe auch, ob und wie Konsequenzen bei Nichterfüllung von Vorgaben gezogen würden. Der Gesetzgeber müsse Antworten zu diesen Fragen geben.
Die vorgesehene Entwicklung einer bundesweit verbindlichen und einheitlichen Pflegepersonalbemessung für Intensiveinheiten sowie die Weiterentwicklung der Personalbemessung auf Normalstationen dürfe nicht allein bei der Selbstverwaltung bzw. den Kostentragenden und Arbeitgebenden liegen. Die berufliche Pflege mit ihrer Expertise sei eng in alle Entwicklungsschritte einzubeziehen.