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Nachtdienst

Pflegekammer NRW fordert zweite Fachkraft nachts

Pflegekammer NRW fordert mehr Personal im Nachtdienst

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert verbindliche Personalvorgaben für die Nachtbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen. Anlass ist die geplante Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Kammer halte die Landesregierung in der Gesetzesnovelle an der veralteten Mindestvorgabe von nur einer Pflegefachperson pro Einrichtung vor Ort fest. Die Kammer sieht darin ein Risiko für die Versorgungssicherheit in Pflegeheimen.

Kritik an geplanter WTG-Reform

Zugleich wirft die Kammer der Landesregierung vor, auf verbindliche landesrechtliche Vorgaben zur Nachtdienstbesetzung zu verzichten. Stattdessen sollen Kommunen und Aufsichtsbehörden im Einzelfall über zusätzliche Anforderungen entscheiden können. Dadurch entstünden unterschiedliche Standards bei der nächtlichen Versorgung von Pflegebedürftigen.

"Eine einzige Pflegefachperson für eine ganze Einrichtung einzusetzen, grenzt an vorsätzliche Gefährdung. Wenn es nur zwei Probleme zeitgleich gibt, bricht die Versorgung sofort zusammen", sagte Kammerpräsidentin Sandra Postel.

 

Forderung nach verbindlichen Personalschlüsseln

Die Pflegekammer fordert einen gesetzlich festgelegten Stufenplan für die Nachtbesetzung. Demnach sollen Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnerinnen und Bewohnern mindestens zwei Pflegefachpersonen einsetzen.

Für Heime mit bis zu 80 Pflegebedürftigen verlangt die Kammer zwei Pflegefachpersonen und eine qualifizierte Hilfskraft. Ab 120 Bewohnerinnen und Bewohnern sollen mindestens drei Pflegefachpersonen sowie zwei Hilfskräfte vorgesehen werden.

"Wir brauchen keine Behördenwillkür, sondern eine verlässliche, im Landesrecht verankerte Personalstaffelung, die sauber refinanziert wird", sagte Postel.

Mehr Sicherheit für Pflegebedürftige gefordert

Die Pflegekammer begründet ihre Forderung mit der Sicherheit von Pflegebedürftigen und Beschäftigten während der Nachtstunden. Insbesondere bei Notfällen könne eine allein eingesetzte Pflegefachperson schnell an ihre Grenzen geraten.

"Wer ein sicheres Wohn- und Teilhabegesetz will, muss den Teams die Gewissheit geben, dass sie nachts nie wieder auf sich allein gestellt sind", betonte Postel.

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