Das erste wichtige Etappenziel zur Errichtung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg ist erreicht: Über 113.000 im Land tätige Pflegefachpersonen hat der Gründungsausschuss mittlerweile erfasst. Ab 8. Januar 2024 werden diese Pflegefachpersonen vom Gründungsausschuss angeschrieben und erhalten Informationen zu ihrer geplanten Registrierung, den Vorteilen und Chancen einer Pflegekammer sowie der Möglichkeit der Einwendung.
Gründungsausschuss startet Informationskampagne
Parallel dazu startet die Kampagne "pflege. nur mit uns!". Sie soll Pflegefachkräfte dazu aufrufen, sich in Veranstaltungen und auf der Homepage des Gründungsausschusses zur geplanten Pflegekammer zu informieren.
Bis 23. Februar sind etwaige Einwendungen an den Gründungsausschuss möglich. Das Sozialministerium wird dann am 25. März verkünden, ob das notwendige Quorum erreicht wurde. Denn die Wahl zur ersten Vertreterversammlung wird laut Landespflegekammergesetz nur durchgeführt, wenn mindestens 60 Prozent der künftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert worden sind.
Einige Arbeitgeber bislang nicht erfasst
Der Vorsitzende des Gründungsausschusses, Peter Bechtel, gab am Donnerstag zu bedenken:
"Ob wirklich alle Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg bis dato registriert sind, wagen wir zu bezweifeln. Wir haben schon sehr frühzeitig im laufenden Meldeprozess festgestellt, dass in der Liste der Arbeitgeber, die wir vom Sozialministerium bekommen haben, nicht alle Arbeitgeber aufgeführt waren. Einige haben sich freiwillig bei uns gemeldet, weil sie nicht angeschrieben wurden. Auch einige Pflegefachpersonen haben bereits angefragt, ob sie sich selbst registrieren können, weil ihr Arbeitgeber nicht angeschrieben wurde."