Das Bundesgesundheitsministerium in Österreich hat am Mittwoch den zweiten Teil seiner Pflegereform präsentiert. Novum und für Pflegefachpersonen von besonderer Bedeutung sind erweiterte Kompetenzen. Demnach können diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegende künftig Medizinprodukte zum Beispiel für den Inkontinenzbedarf nicht nur selbstständig weiterverordnen, sondern im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patientenversorgung auch erstmalig selbst verordnen.
Pflegegeldeinstufung durch Pflegepersonal
Außerdem werden Pflegefachpersonen künftig die Erstbegutachtung von pflegebedürftigen Personen übernehmen. Der Einsatz von Pflegenden in der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt, teilte das Ministerium mit. Die Erstbegutachtung brauche deshalb nicht mehr ausschließlich über Ärztinnen und Ärzte laufen.