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Pflegebetrug

Haftstrafen für Betreiber und Leitungspersonal

Zwei Betreiber ambulanter Pflegedienste in Bayern wurden wegen systematischen Abrechnungsbetrugs verurteilt. Der Schaden beläuft sich auf über 3,7 Millionen Euro.

In Bayern wurden zwei Betreiber ambulanter Pflegedienste wegen massiven Abrechnungsbetrugs verurteilt – mit teils hohen Haftstrafen. In einem Fall verwarf der Bundesgerichtshof die Revision eines Mannes, der bereits im Dezember 2023 vom Landgericht Nürnberg wegen Betrugs in 700 Fällen schuldig gesprochen worden war. Der entstandene Schaden für Pflege- und Krankenkassen beläuft sich auf rund 3,3 Millionen Euro. Der Pflegedienst war ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflegefachperson betrieben worden, was zur rechtswidrigen Abrechnung von Leistungen führte. Das Urteil ist rechtskräftig, der Betreiber muss nun eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verbüßen.

"System der betrügerischen Abrechnung"

In einem weiteren Fall entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth über einen 64-jährigen Pflegedienstinhaber, der wegen Betrugs in 69 Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Eine 54-jährige Pflegedienstleiterin wurde wegen Beihilfe in 35 Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich um ein "System der betrügerischen Abrechnung". Leistungen wie Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen wurden für zehn Patienten abgerechnet, obwohl sie nicht erbracht worden waren. Die Patienten sollen im Gegenzug für ihre Unterschrift andere Hilfeleistungen erhalten haben, etwa Haushaltsunterstützung oder Fahrdienste. Das Verfahren kam durch die Anzeige einer Mitarbeiterin ins Rollen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

dpa | Bibliomed

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