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Niedersachsen

Kurzbildungsgang – Pflegeassistenz auch ohne formale Ausbildung möglich

Das Kultusministerium Niedersachsen öffnet neue Wege in die Pflegeassistenz: Mit Kurzbildungsgang und Anerkennung beruflicher Kompetenzen sollen mehr Menschen für die Assistenzpflege gewonnen werden.

Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels im Gesundheitssystem hat das Kultusministerium Niedersachsen ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das den Zugang zur staatlich geprüften Pflegeassistenz deutlich erleichtert. Ab 1. August 2025 können Berufserfahrene über einen neuen Kurzbildungsgang mit 320 Stunden Ausbildungsumfang den Abschluss erlangen – auch ohne formale Qualifikation.

Neben der regulären zweijährigen Pflegeassistenzausbildung gelten nun auch weitere flexible Wege, darunter:

  • Anerkennung der Zwischenprüfung in der Pflegefachausbildung als Assistenzabschluss
  • Direkter Einstieg ins zweite Ausbildungsjahr bei einschlägiger Berufserfahrung
  • Erweiterte Möglichkeiten zur "Nichtschülerprüfung"

Niedersachsen richtet Beratungsstelle zur Pflegeassistenz ein

Die Initiative soll insbesondere ungelernte Hilfskräfte und Quereinsteigende fördern sowie die pflegerische Versorgung stabilisieren. Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) sagte Ende vergangener Woche: Insbesondere Berufserfahrene, die bislang ohne formalen Berufsabschluss in der Pflege tätig waren, profitieren von den neu geschaffenen Möglichkeiten. Berufliche Kompetenzen, die durch langjährige Tätigkeit in der Pflege erworben wurden, werden jetzt anerkannt. Insgesamt wird das Maßnahmenpaket dazu beitragen, mehr von den dringend benötigten qualifizierten Assistenzkräften in der Pflege zu gewinnen."

Flankierend richtet das Land eine zentrale Beratungsstelle zur Pflegeassistenz beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Hannover ein. Die aktualisierte Verordnung zum Assistenzabschluss wurde bereits veröffentlicht.

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