Mit Blick auf die Vergütung belegen Auszubildende in Pflegeberufen die vorderen Ränge – zumindest, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten. Das zeigt das aktuelle Ranking der Ausbildungsvergütungen der Hans-Böckler-Stiftung. Die am Dienstag veröffentlichte Liste umfasst 20 Tarifbranchen.
Öffentlicher Dienst zahlt besonders gut für seine Pflege-Azubis
Demnach erhalten Azubis in der Pflege – je nachdem, ob sie über Bund und Gemeinden oder Länder angestellt sind – im ersten Ausbildungsjahr 1.191 Euro bzw. 1.161 Euro pro Monat.
Zum Vergleich: In Branchen ohne Tarifverträge haben Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
Ausbildungsvergütungen von mehr als 1.000 Euro flössen z. B. auch im Versicherungs- oder Bankgewerbe, in der chemischen Industrie oder bei der Deutschen Bahn.
Deutlich geringerer Verdienst in privaten Pflegeeinrichtungen
Pflegeberufe verfügten mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Diensts über gesonderte Regelungen, so die Hans-Böckler-Stiftung. Damit hätten die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachpersonalmangel in dieser Branche reagiert.
Allerdings gälten die genannten Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter die entsprechenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Länder (TV-L) fielen.
In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag könne die Ausbildungsvergütung durchaus auch "deutlich geringer" ausfallen.
Von den 20 betrachteten Branchen zahlten lediglich 7 bundesweit einheitlich, z. B. der öffentliche Dienst.
Nach wie vor Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland
In 13 Tarifbranchen bestünden hingegen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und ostdeutschen Tarifgebieten von zumeist 50 – 100 Euro.
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzten sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variierten die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 690 Euro, die z. B. im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt werde, sowie 1.252 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Gemeinden. Im dritten Ausbildungsjahr verdienten Pflegeazubis im öffentlichen Dienst 1.353 Euro bei Bund und Gemeinden; Azubis der Textilindustire im Osten z. B. nur 925 Euro.