Nordrhein-Westfalen (NRW) will den Fachpersonalmangel in der Pflege jetzt auch mit mehr Ausbildungswegen bekämpfen. Ab diesem Schuljahr können Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Sozialassistenz diese bei einer weiteren Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen lassen. Das verkürzt die Pflegefachausbildung um ein Jahr, von drei auf zwei Jahre, wie das zuständige Arbeits- und Gesundheitsministerium in der Vorwoche mitteilte. Voraussetzung sei eine entsprechende Schwerpunktsetzung im Bereich Pflege, etwa über die Praktikumswahl.
Pflegefachausbildung um ein Jahr verkürzen
Minister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte:
"Wir haben gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung die Ausbildungswege im Bereich Pflege in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Um dort, wo es möglich ist, Bildungswege zu verkürzen und gemeinsame Kompetenzen in Ausbildungen zusammenzuführen. So können neue Wege in die Pflegeberufe eröffnet werden."
Auch der Abschluss der neuen praxisintegrierten Ausbildung zur Sozialassistenz mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Pflege, die ab dem Schuljahr 2023/24 an vielen Berufskollegs in NRW möglich ist, soll künftig eine Verkürzung der Pflegefachausbildung ermöglichen.
Unterstützung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern
Bei der Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin oder zum staatlich geprüften Sozialassistenten handele es sich um einen sozialpflegerischen Assistenzberuf. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen unterstützten Fachpersonal wie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner bei ihrer Arbeit. Darüber hinaus könnten sie in der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen eingesetzt werden.
Voraussetzungen für die staatlich geprüfte Sozialassistenzausbildung ist mindestens ein erster Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 9). Wird die praxisintegrierte Form gewählt, ist ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer ambulanten oder stationären Altenpflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus ab Beginn des neuen Schuljahrs über die Laufzeit von zwei Jahren nachzuweisen sowie ein entsprechender Schulplatz an einem Berufskolleg.