"Wer die Verantwortung trägt, soll auch die Regeln machen", wirbt der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) für die anstehende Wahl zur Kammerversammlung Ende Oktober. Noch bis 22. August können sich registrierte Mitglieder in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Die Registrierung ist zudem Voraussetzung für die Wahlberechtigung.
Registrierung ist Voraussetzung für Wahlberechtigung
Die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde ist für die Wahlberechtigung nicht notwendig, sondern kann später eingereicht werden.
Jede Pflegefachperson aus NRW ist gesetzliches Mitglied der Pflegekammer. Damit Pflegende ihre Rechte nutzen können, ist eine Registrierung notwendig.
Am schnellsten ist die Online-Registrierung – diese ist jedoch nur mit einem deutschen Personalausweis möglich. Ein Meldebogen steht als Alternative zur Verfügung und ist ausgefüllt per Post an den Errichtungsausschuss zu senden.
Konstituierende Sitzung Anfang Dezember
Am 22. August schließen die Wählerverzeichnisse. Von 26. August bis 16. September können Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 31. Oktober ist die Wahl. Anfang Dezember findet dann die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung statt.