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Spahns neuster Referentenentwurf

Niedergelassene Ärzte sollen Triage im Krankenhaus festlegen

Das Gesundheitsministerium (BMG) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Regelungen zur Notfallversorgung und zu Qualitätsinstrumenten wie Mindestmengen, Qualitätsverträgen und dem Pflegequotienten stehen.

Notfallversorgung: Triage der Kassenärzte

Der größte Aufreger des heute in Umlauf gebrachten Referentenentwurfs für ein Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sind die Neuerungen in der ambulanten Notfallversorgung. Ob man das als Reform der Notfallversorgung bezeichnen kann, sei erstmal dahingestellt. Der Begriff „Integrierte Notfallzentren“ (INZ), der bislang als Kern der Reformvorschläge galt, ist in dem Entwurf nicht zu finden. Das Ministerium will stattdessen ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus einführen – und darauf aufbauend ein neues Vergütungssystem. Das Pikante daran: Die Kassenärzte und ihre Vertreter (KBV) sollen die Triage entwickeln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigt sich darüber entsprechend empört: Mit dem Gesetz werde den niedergelassenen Ärzten die Kompetenz gegeben, den unter medizinisch fachlicher Leitung stehenden Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. „Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“, wettert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. „Die Tatsache, dass die geplanten gesetzlichen Vorgaben nur für die medizinisch geleiteten Ambulanzen der Krankenhäuser und nicht einmal für die der Vertragsärzte gelten sollen, macht diese Initiative aus dem BMG in besonderer Weise unverständlich.“ Die Vergütung der ambulanten Notfallleistungen von Krankenhäusern soll auf Basis der Triage neu geregelt werden, heißt es in dem Entwurf.

Qualitätsverträge, Mindestmengen, Qualitätsabschläge

Das Gesetz modifiziert außerdem gleich mehrere Qualitätsinstrumente. Um Mindestmengen mehr Durchschlagskraft zu verleihen, sollen der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) und die Länder keine Ausnahmeregelungen mehr treffen dürfen. Klagt ein Krankenhaus gegen Prognosen der Kassen zu (unterschrittenen) Mindestmengen, sollen Widersprüche der Krankenhäuser keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Außerdem will das Ministerium Qualitätsverträge stärken, indem sie eine höhere Verbindlichkeit erhalten. Qualitätszu- und abschläge will das BMG mit dem Gesetz hingegen abschaffen.

Pflegequotient wird öffentlich

Die in den Krankenhäusern ermittelten Pflegepersonalquotienten sollen künftig auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem in Krankenhäusern (InEK) veröffentlicht werden. Zeitpunkt der erstmaligen Sanktionierung im Falle des Unterschreitens einer Untergrenze soll künftig gemeinsam mit der Festlegung der Untergrenze in einer Rechtsverordnung bestimmt und die bisher vorgesehene Sanktionierung für das Budgetjahr 2020 aufgehoben werden.

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