Die Bundesregierung hält Kenntnisse der Muttersprache pflegebedürftiger Menschen für "sehr vorteilhaft" in der pflegerischen Versorgung. Sie könnten dazu beitragen, ein ganzheitliches und personzentriertes Pflegeverständnis umzusetzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Demnach ist im Recht der sozialen Pflegeversicherung festgelegt, dass den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden soll. Außerdem sollen angemessene Wünsche pflegebedürftiger Menschen bei der Gestaltung der Unterstützung berücksichtigt werden.
Kultursensible Pflege als Qualitätsanforderung
Besonders bei Menschen mit Demenz spielt nach Darstellung der Bundesregierung die Berücksichtigung von Sprachkompetenzen eine Rolle. Pflegeeinrichtungen, die nach § 72 SGB XI zugelassen sind, müssen sich an den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität orientieren. Zu diesen Anforderungen gehöre eine kultursensible Pflege, "was auch die Berücksichtigung der Sprachkompetenzen umfasst".
Wie häufig Einrichtungen die Muttersprache von Pflegebedürftigen erfassen oder gezielt in der Biografiearbeit berücksichtigen, ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt. Zwar lägen dazu keine Daten vor. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die meisten Einrichtungen die Muttersprache im Rahmen von Aufnahme- und Informationsgesprächen erfassen, da dort individuelle Gewohnheiten und Erwartungen erhoben würden.
Kein Änderungsbedarf in der Pflegeausbildung
Einen rechtlichen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung weder für die pflegerische Versorgung noch für die generalistische Pflegeausbildung. Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz berücksichtige bereits die Lebenssituation sowie den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund der zu pflegenden Menschen. Auch die Versorgung von Menschen mit Demenz sei in Ausbildung und Prüfung verankert.
"Wenn eine Pflegefachfrau, ein Pflegefachmann oder eine Pflegefachperson eine regionale Sprache beherrscht, kann sie dies in die Interaktion mit pflegebedürftigen Personen und in die Kommunikation mit deren Bezugspersonen einbeziehen", heißt es in der Antwort.
Verweis auf Projekte zur Sprach- und Kulturkompetenz
Als Beispiel für bereits geförderte Maßnahmen nennt die Bundesregierung das Projekt "Vielfalt Pflegen". Dabei wurde eine kostenfrei nutzbare E-Learning-Plattform entwickelt, die transkulturelle Kompetenzen von Mitarbeitenden in der Pflege stärken sollte. Die Module behandelten unter anderem Pflegepraxis, Biografiearbeit, Kommunikation, Ernährung sowie den Umgang mit Schmerz und Tod aus transkultureller Perspektive.
Zudem verweist die Bundesregierung auf das Projekt "PflegeDigital 2.0". Dort wurden digitale Lernmodule für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Pflegeausbildung entwickelt. Inhalte können in mehreren Sprachen, darunter Englisch, Spanisch, Vietnamesisch und Ukrainisch, abgerufen werden.