Nach einer Gewalttat mit 4 Toten Ende April in einem Potsdamer Wohnheim für schwerbehinderte Menschen hat die zuständige Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen eine 52-jährige Pflegehelferin erhoben. Der Angeklagten wird Mord in 4 Fällen sowie versuchter Mord in 3 Fällen und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Beschuldigte in der geschlossenen Psychiatrie
Die Beschuldigte sei "hinreichend verdächtig", am Tattag 5 schutzlose Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung in einer Tötungsabsicht angegriffen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Brandenburg am Dienstag mit. Der Frau werde zur Last gelegt, 4 Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in 2 Fällen vergeblich versucht hatte. Im Anschluss daran griff sie eine weitere Bewohnerin mit einem Messer an, die den Angriff schwer verletzt überlebte.
Die Frau arbeitete bereits seit vielen Jahren in der Einrichtung.
Die verblutenden Opfer konnten mit durchschnittenen Kehlen nicht um Hilfe schreien. Erst nachdem der Mann der Angeklagten die Polizei alarmiert hatte, wurden die Opfer im Heim entdeckt.
Die Beschuldigte sitzt seit ihrer Festnahme am Tatabend in der geschlossenen Psychiatrie.
Angeklagte vermutlich vermindert schuldfähig
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sei sie der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen gefolgt. Danach habe die Pflegehelferin die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Im juristischen Sinn vermindert schuldfähig ist, wenn die Fähigkeit der Täterin oder des Täters, das Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich verringert ist. Beispiele: eine krankhafte seelische Störung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung.
Die Anklage wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam erhoben. Wann es zu der Hauptverhandlung und damit zur Klärung der Abläufe in dem Heim kommt, ist nach Angaben des Gerichts noch offen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass noch in diesem Jahr verhandelt werde, erklärte eine Gerichtssprecherin.