Leiharbeitspersonal ist deutlich teurer als festangestellte und tarifvertraglich entlohnte Mitarbeitende. Im Durchschnitt waren die Personalkosten für Leiharbeitende 2022 um 92 Prozent höher als für vergleichbare festangestellte Mitarbeitende. Die Mehrkosten für die Leiharbeit sind größtenteils nicht erstattungsfähig. Das hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) in einer Blitzumfrage zum Thema Leiharbeit herausgestellt.
Mehrheit der Kliniken auf Leiharbeit angewiesen
Die Mehrheit der Befragten sieht Leiharbeit in Pflege und Ärzteschaft kritisch. Neben höheren Kosten führe sie auch zu schlechterer Qualität. 40 Prozent der befragten Kliniken hätten sich deshalb für ein Verbot von Leiharbeit ausgesprochen, 50 Prozent für eine stärkere Regulierung. Hauptgründe seien hohe und nicht refinanzierte Mehrkosten für die Leiharbeit, eine schlechtere Versorgungsqualität über Leiharbeitspersonal und teilweise eine mangelnde Zuverlässigkeit von Leiharbeitsagenturen, wie das DKI am Donnerstag bekanntgab.
Allerdings: Nur 17 Prozent der Krankenhäuser kommen aktuell ohne oder mit sehr wenig Leiharbeit aus. Denn sie trage dazu bei, Leistungs- und Erlösausfälle zu verhindern und Personalvorgaben einzuhalten.
Krankenhäuser bemängeln Qualitätseinbußen durch Leiharbeit
93 Prozent der Kliniken mit Leiharbeit hätten 2022 die Patientenversorgung ohne Leiharbeitspersonal nicht (20 Prozent) oder nur mit größeren Einschränkungen (73 Prozent) sicherstellen können.
Insgesamt überwiegen für die Befragten jedoch die negativen Auswirkungen der Leiharbeit.
Jeweils rund 80 Prozent der Krankenhäuser bemängeln Qualitätseinbußen durch regelmäßig wechselnde oder schlechter qualifizierte Leiharbeitspersonen, den hohen Einarbeitungsaufwand sowie Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitspersonal, zum Beispiel wegen Unterschieden in der Bezahlung und den Arbeitszeiten.
Kliniken für Verbot oder stärkere Regulierung von Leiharbeit
Aufgrund der negativen Bewertung von Leiharbeit sehen die Krankenhäuser fast ausnahmslos rechtlichen Handlungsbedarf – sei es in Form eines generellen Verbots oder zumindest durch eine stärkere Regulierung der Leiharbeit, etwa mit einer Deckelung der Leiharbeitskosten oder der grundsätzlichen Verpflichtung zur Ableistung von Spät-, Nacht- und Wochenenddiensten in der Leiharbeit. Die Mehrkosten der Leiharbeit seien in jedem Fall über die Kostenträger zu erstatten.
An der Online-Befragung beteiligten sich nach DKI-Angaben bundesweit 319 Krankenhäuser ab 50 Betten.