Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt die von der Regierungsfraktion geplante Ein-Prozent-Prüfquote für Krankenhausabrechnungen. Gleichzeitig fordert der Verband weitergehende Reformen des Prüfsystems und eine klare Trennung zwischen Rechnungskorrekturen und vorsätzlichem Abrechnungsbetrug.
DEKV kritisiert Bewertung der Abrechnungsqualität
Nach den Plänen sollen Krankenhäuser, bei denen mindestens 90 Prozent der geprüften Abrechnungen unbeanstandet bleiben, künftig nur noch einer Prüfquote von einem Prozent unterliegen. Ziel ist, Einrichtungen mit verlässlicher Abrechnungspraxis von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch bezeichnet die Regelung als positives Signal, hält sie jedoch für nicht ausreichend, um den Bürokratieaufwand in der Breite spürbar zu senken.
Kritisch sieht der Verband vor allem die Bewertung der Beanstandungsquoten. Diese beruhen laut DEKV nicht auf einer repräsentativen Auswahl aller Krankenhausabrechnungen, sondern auf Fällen, bei denen Krankenkassen bereits einen Prüfbedarf vermuten. Aus Sicht des Verbands lassen sich daraus daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die allgemeine Abrechnungsqualität eines Krankenhauses ziehen.
Rechnungskorrekturen nicht mit Betrug gleichsetzen
Zugleich warnt der DEKV davor, Rechnungskorrekturen pauschal als Betrugsfälle zu bewerten. Häufig gehe es um unterschiedliche Einschätzungen zur Behandlungsdauer oder um Kodierungsfragen. Auch Dokumentations- und Nachweispflichten könnten dazu führen, dass Leistungen nicht in vollem Umfang vergütet werden, obwohl sie erbracht wurden. Deshalb sei zwischen der tatsächlichen Leistungserbringung und ihrer Vergütungsfähigkeit zu unterscheiden.
Für mehr Beitragssicherheit fordert der Verband stattdessen eine konsequente Verfolgung vorsätzlicher Manipulationen. Im Fokus stehen dabei sogenannte Luftleistungen, also Leistungen, die abgerechnet, aber tatsächlich nicht erbracht wurden. Regelkonform arbeitende Einrichtungen sollten dagegen mit weniger bürokratischen Anforderungen entlastet werden, so der Verband.
Darüber hinaus fordert der DEKV, die neue Prüfquotenklasse mit einem verbindlichen Abbau von Nachweispflichten zu verknüpfen und ihre tatsächliche Entlastungswirkung wissenschaftlich und transparent zu überprüfen. Entscheidend sei, wie viele Krankenhäuser tatsächlich profitierten und wie stark der Verwaltungsaufwand sinke.