Eine Woche nach Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben die Gesundheitsämter der Bundesländer mit ihren Kontrollen begonnen. Rheinland-Pfalz teilte Ende vergangener Woche mit, dass sich über das landeseigene Meldeportal bislang 2.821 Einrichtungen registriert haben. Dabei seien 5.675 Personen gemeldet worden, die nun von den Gesundheitsämtern angehört würden, so das Gesundheitsministerium. Die Behörden entschieden nach der Anhörung über mögliche Konsequenzen. Fehlt 2 Wochen nach dem Termin mit dem Gesundheitsamt immer noch der erforderliche Nachweis über eine Corona-Impfung, -Genesung oder Kontra-Indikation, drohe im Regelfall ein Bußgeld von 500 Euro.
Hohe Impfquote in der Pflege
Eine Verpflichtung, ungeimpfte Beschäftigte unmittelbar ab 15. März freizustellen, hätten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aber nicht, betonte das Ministerium weiter. Meldeten Einrichtungsleitungen jedoch nicht fristgerecht und vollständig fehlende Nachweise, so sei auch dies eine Ordnungswidrigkeit.
In Rheinland-Pfalz gilt die Impfpflicht für ca. 175.000 Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die Impfquote unter den Beschäftigen in der Pflege hoch. Pflegeeinrichtungen wiesen eine Quote von 95,5 % auf, Kliniken von 92,5 %.
Nun gelte es, die Impfquote in den Einrichtungen zu vervollständigen, denn die Schutzimpfung sei der beste Schutz für alle und v. a. jene, die besonderen Schutz benötigten.
In Bremen haben sich nach Aussage der dortigen Gesundheitsbehörde bislang 333 Einrichtungen registriert. Dabei seien bisher insgesamt 526 Personen gemeldet worden, so die Antwort in dieser Woche auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts. In der Hansestadt gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ca. 60.000 Menschen.