Aktuelle Erhebungen zeigen: In Kliniken nimmt die Gewalt gegen Beschäftigte spürbar zu – besonders in Pflege und Notaufnahme; zugleich werden erste Schutzmaßnahmen beschrieben. Vor diesem Hintergrund rücken eine geplante strafrechtliche Ausweitung sowie fachliche Handlungsfelder in den Fokus.
NKG: Mehr Übergriffe und Schutzbedarf
Laut den am Dienstag veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) im Zeitraum August und September 2025, an der sich 130 Krankenhäuser beteiligten, verzeichneten 72 Prozent der befragten Häuser in den vergangenen fünf Jahren einen "deutlichen" (26 Prozent) oder "mäßigen" (46 Prozent) Anstieg verbaler oder körperlicher Übergriffe auf Beschäftigte. Besonders betroffen seien die Pflege (78 Prozent) und die Notaufnahmen (74 Prozent).
Zu den bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen zählten Deeskalationstrainings, Schulungen zum Erkennen von Frühwarnsignalen, Sicherheitspersonal sowie Panikknöpfe. Beschäftigte, die Gewalt ausgesetzt waren, hätten "gelegentlich (48 Prozent) oder häufig (4 Prozent) um eine Versetzung" gebeten. Von der Politik erwarteten die Krankenhäuser unter anderem die Finanzierung von Überwachungssystemen (69 Prozent), spezielle Schulungen (66 Prozent) sowie härtere rechtliche Konsequenzen (60 Prozent).
Gewalt weit verbreitet
Eine aktuelle Leserumfrage des Deutschen Ärzteblatts kommt zu ähnlichen Ergebnissen: 66 Prozent der 1.619 Befragten berichteten von Gewalt im beruflichen Kontext, 56 Prozent von einer Zunahme. Verbale Übergriffe seien am häufigsten (89 Prozent), körperliche Gewalt nannten 47 Prozent, psychische Gewalt 40 Prozent. In der stationären Versorgung konzentrierten sich Vorfälle auf Notaufnahmen und Stationen; im ambulanten Bereich seien Anmeldung, Wartebereiche und Behandlungsräume neuralgisch. 23 Prozent der Befragten seien vorübergehend, 9 Prozent dauerhaft in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt worden. 10 Prozent hätten Arbeitsunfähigkeit angegeben.
Geplante Strafverschärfung
Die in den Erhebungen benannten Schutz‑ und Präventionsmaßnahmen – von Deeskalationstrainings über Notruf‑/Paniksysteme und Sicherheitsdienste bis zu strukturierten Anlaufstellen – bilden den Hintergrund einer gesetzlichen Initiative auf Bundesebene. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 30. Dezember 2025 sieht die Einführung eines neuen § 116 Strafgesetzbuch vor.
Demnach sollen Angriffe auf Angehörige staatlich geregelter Heilberufe und deren Mitarbeitende, darunter Pflegepersonal und Notaufnahmeteams, künftig dem Strafrahmen für Angriffe auf Einsatz‑ und Rettungskräfte gleichgestellt werden; vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, bei hinterlistigen Überfällen eine erhöhte Mindeststrafe.
DGIIN: Acht Handlungsfelder
Parallel greift die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) die Entwicklung fachlich auf und hat ein Positionspapier veröffentlicht. Darin werden acht Handlungsfelder für Notaufnahmen und Intensivstationen benannt, unter anderem verbindliche Standardarbeitsanweisungen, klare Führungsverantwortung, systematische Vorfallserfassung, verpflichtende Deeskalationsschulungen, psychosoziale Nachsorge, angepasste Personalplanung sowie technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Die Fachzeitschrift f&w – führen und wirtschaften im Krankenhaus hat dem Thema mit "Tatort Krankenhaus" die Titelstrecke der Ausgabe 12/25 gewidmet:
- Jetzt sind Schutzkonzepte im Krankenhaus ein Muss
- Klinikleitungen in der Verantwortung
- Klinikum Worms setzt neue Standards gegen Gewalt
- So schützt das Klinikum Leverkusen seine Mitarbeitenden
- Alarmierende Gewalt-Zahlen im Krankenhaus
- Philippi fordert klare Maßnahmen gegen Gewalt